Das Angebot sei jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft, wie etwa die gesicherte Übertragung oder Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an die neue Spitalbetreiberin. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden könnten, dann wäre ein Verkauf möglich. Dies würde dann auch für die Gläubiger zu einem besseren Ergebnis führen, heisst es weiter. Die mit der Interessentin geführten Verhandlungen dauerten derzeit noch an.
Die Sachwalter haben daher beim Nachlassgericht um eine letztmalige Verlängerung der Nachlassstundung um sechs Monate ersucht. Das Gericht kam dem Antrag nach und erteilte einen Aufschub bis zum 19. Dezember 2026. Dies gebe dem Spital «die Möglichkeit, um das Angebot und dessen Bedingungen weiter zu prüfen», heiss es.
Bis zum Ende der neuen Frist könne der Spitalbetrieb aufrechterhalten werden. Auch die während der Nachlassstundung eingegangenen Verbindlichkeiten könne das Spital aus dem laufenden Betrieb decken.
GZO und die Sachwalter stehen nach eigenen Angaben im engen Kontakt mit der Interessentin. Sobald der Stand der laufenden Verhandlungen es erlaube, werde der Sachwalter über das weitere Verfahren und die geplante Gläubigerversammlung, die im April aufgeschoben worden war, informieren.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Ausgelöst wurde diese primär durch eine Anleihe in der Höhe von 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. Da das Spital das Geld, das ursprünglich für den Neubau aufgenommen worden war, nicht zurückzahlen konnte, bewilligte das Bezirksgericht Hinwil im Mai 2024 eine provisorische Nachlassstundung.
cg/to
(AWP)
