Diskussionslos entschied der Ständerat am Donnerstag, Sport-Profiligen nicht auf die Liste der in der Regel gerechtfertigten Wettbewerbsabreden zu setzen. Er verzichtet damit auf die Ausnahmebestimmung, die er in der ersten Runde ins Kartellgesetz geschrieben hatte.
Der Ständerat hatte zunächst die Ausnahme für Financial Fair Play zulassen wollen, wenn dies die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Clubs sicherstellt. Im Auge hatte er Lohn-Obergrenzen für Spieler. Eine Minderheit um Fabio Regazzi (Mitte/TI) beantragte erfolglos, die Lohnkosten in Sportclubs zu begrenzen.
Financial Fair Play habe sich in den USA und Kanada bewährt, sagte Regazzi. Im Nationalrat war der Passus abgelehnt worden. Angeführt wurde dazu namens der Mehrheit, es habe keine Vernehmlassung dazu stattgefunden. Auch die Spielerseite habe sich nicht äussern können. Auch der Bundesrat lehnte die sportspezifische Regelung ab.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin warnte im Nationalrat vor einem Präzedenzfall, sollte diese sektorielle Regelung zu Sportclubs in das Gesetz geschrieben werden.
Weiteren Punkt bereinigt
Gefunden haben sich National- und Ständerat auch bei der Frage, wie künftig die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung von Wettbewerbsabreden bestimmt werden soll. Der Ständerat ist nun einverstanden mit einem Formulierungsvorschlag des Nationalrats. Bisher wollte er das geltende Recht anwenden.
Künftig wird im Gesetz stehen, dass die Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung Einzelfallweise in einer Gesamtbeurteilung anhand qualitativer Elemente in Form von Erfahrungswerten geprüft wird. Zu prüfen sind auch quantitative Elemente in Form der konkreten Umstände auf dem relevanten Markt.
Auf weitere Neuerungen im Kartellgesetz einigten sich die Räte bereits früher. Unter anderem wollen sie es Privaten und der öffentlichen Hand ermöglichen, Klage zu führen, wenn unzulässige Wettbewerbsabsprachen sie treffen.
Die Revision des Schweizer Kartellgesetzes ist damit reif für die Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte am Ende der Wintersession.
(AWP)