Estermann war im November 2019 vom Bezirksgericht Willisau LU wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt worden. Das Gericht führte die Züchtigungen auf den Leistungsdruck und einen übersteigerten Ehrgeiz des international erfolgreichen Springreiters zurück.
Estermann riskiert bei einer rechtskräftigen Verurteilung auch eine Sanktion durch den Verband und zog das Urteil an das Kantonsgericht weiter. Opfer der mutmasslichen Tierquälereien waren die Stute "Castlefield Eclipse" 2016 und der Wallach "Lord Pepsi" in den Jahren 2014 und 2017. Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter des Springreiters.
Da Urteil dürfte erst im Januar 2021 publik werden.
(SDA)