Die Beschwerdeinstanz UBI war im April zum Schluss gekommen, dass Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) gegen das Programmrecht verstossen hat, indem letzteres nicht über die sogenannten RKI-Protokolle berichtet hat. Nun zieht die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) den Fall an die höchste Instanz weiter, wie ein SRG-Mediensprecher in der Nacht auf Samstag einen Bericht der «Weltwoche» bestätigte.

«Es geht um die Klärung von neuen Rechtsfragen zum Verfahren der Programmaufsicht», teilte der Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Darüber hinaus äussere sich die SRG nicht zu laufenden Verfahren.

UBI rügt Unausgewogenheit

Ein Beschwerdeführer hatte ursprünglich geklagt, die in Etappen veröffentlichten Protokolle des Krisenstabs am deutschen Robert-Koch-Institut (RKI) enthielten wichtige Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Sie seien von öffentlichem Interesse auch in der Schweiz.

Die UBI erachtete die Beschwerde erstinstanzlich als begründet. Die Nichtberichterstattung von SRF sei programmrechtswidrig gewesen. Es sei eine Unausgewogenheit in der Berichterstattung über die Aufarbeitung der Pandemie entstanden, und SRF habe damit das Vielfaltsgebot verletzt.

(AWP)