Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder habe nach Prüfung des Paychère-Berichts beschlossen, die Angelegenheit eigenständig zu verfolgen und die Anwendung des Steuerschutzes (bouclier fiscal) im Kanton Waadt für die Periode 2009-2021 sowie dessen mögliche Folgen aus strafrechtlicher Sicht zu untersuchen. Das heisst es in einer Mitteilung der Waadtländer Staatsanwaltschaft vom Dienstag.

Die Untersuchung soll die Umstände aufklären, die zu dieser rechtswidrigen Anwendung geführt haben. Aufgrund von Beschwerden bestimmter Steuerzahler soll aber auch geklärt werden, wie es zur Änderung von Steuerbescheiden kam.

Das Strafverfahren wurde bereits am 8. Januar eröffnet. Kaltenrieder hat am Dienstag zudem beim Staatsrat einen Antrag auf Herausgabe einer Kopie der gesamten Akte (Paychère-Bericht, Ergänzung, Vernehmungsprotokolle) gestellt.

Die Staatsanwaltschaft fügte hinzu, dass sie vorerst «keine weiteren Informationen» über die laufenden Ermittlungen bekannt geben werde.

Bislang hatte die Staatsanwaltschaft die Frage einer möglichen strafrechtlichen Untersuchung «bewusst offen gelassen». Sie wollte sich nicht in die Entscheidung des Grossen Rates über die mögliche Einrichtung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) «einmischen».

Unklarheit über Steuerausfälle

Seit mehreren Monaten sorgt die Frage der Steuerbegrenzung für Reiche im Kanton Waadt für Aufruhr. Diese Praxis, die darauf abzielt, die Steuern für die vermögendsten Personen zu begrenzen, trat 2009 in Kraft. Seit ihrer Einführung und bis zu einer Reform im Jahr 2021 wurde sie jedoch nicht korrekt angewendet, sodass einige Steuerzahler zu wenig Steuern gezahlt haben.

Dies war die wichtigste Schlussfolgerung des unabhängigen Experten François Paychère, der vom Staatsrat beauftragt worden war, diese Praxis zu untersuchen. Sein im August 2025 veröffentlichter Bericht enthielt jedoch keine Angaben zu den Steuerausfällen oder den tatsächlichen Verantwortlichkeiten.

Paychère konnte jedoch feststellen, dass Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung diese fehlerhafte Anwendung bemerkt und ihre Vorgesetzten 2011 und dann erneut 2015 darauf hingewiesen hatten. Es wurden jedoch keine Massnahmen ergriffen, um diese Situation zu korrigieren. Der Paychère-Bericht stellte fest, dass die Generaldirektion für Steuern zwar informiert worden war, diese Mitteilung jedoch nicht bis zum damaligen Finanzminister Pascal Broulis (FDP) gelangt war.

Zusammenhang mit Affäre Dittli

Es ist nun Aufgabe der Staatsanwaltschaft, diesen Fall vollständig aufzuklären. Auch der Grosse Rat könnte sich dieser Aufgabe widmen, wenn er sich für eine PUK ausspricht. Der Staatsrat ist dagegen, und das Büro des Grossen Rates hat am Montag erklärt, dass es ebenfalls gegen eine PUK ist und es vorzieht, dem Rechnungshof ein Sondermandat zu erteilen.

Die ersten Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit dem Steuerbegrenzungssystem wurden in einem anderen Bericht öffentlich gemacht, der im März 2025 von Jean Studer über die Probleme im Finanzdepartement unter der damaligen Leitung von Valérie Dittli (Mitte) veröffentlicht wurde. Dittli wurden in der Folge die Finanzen und Steuern entzogen und der FDP-Staatsrätin Christelle Luisier übertragen.

Die Steueraffäre ist somit eng mit der Affäre Dittli verbunden. Dittli hatte als damalige Finanzvorsteherin die Steuerdirektorin aufgefordert, rechtskräftige Steuerbescheide für wohlhabende Steuerzahler, die durch die neue Anwendung des Systems benachteiligt waren, aufzuheben oder aufheben zu lassen.

Auch in diesem Fall hat sich die Staatsanwaltschaft der Angelegenheit angenommen. Im September letzten Jahres leitete sie ein Strafverfahren gegen Dittli wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauchs ein. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

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(AWP)