Stahl Gerlafingen werde bis Ende Mai fristgerecht ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Energie einreichen, teilte das Unternehmen am Dienstagabend mit.

Um in den Genuss von tieferen Preisen für die Stromnetznutzung zu kommen, muss Stahl Gerlafingen verschiedene Bedingungen einhalten. Darunter fallen die Verpflichtung zum Erhalt des Schweizer Produktionsstandortes und der Verzicht auf Dividendenzahlungen.

Im Weiteren muss sich auch der Standortkanton finanziell beteiligen. Im Kanton Solothurn steht ein entsprechender Beschluss des Kantonsrates zwar noch aus, doch hat gemäss Stahl Gerlafingen der Regierungsrat den Weg dazu vorbereitet. Das Gesuch um Überbrückungshilfe muss wegen der bestehenden Fristen bereits gestellt werden, bevor der Kantonsrat entscheiden wird.

Der Bund schuf die Überbrückungshilfen extra für vier in der Stahl-, Eisen- und Aluminiumproduktion tätige Unternehmen. Diese können für die vier Jahre von 2025 bis 2028 von tieferen Kosten für die Stromnetznutzung profitieren. Im ersten Jahr bezahlen sie 50 Prozent weniger, im zweiten Jahr sind es dann 37,5 Prozent, im dritten 25 Prozent und im vierten 12,5 Prozent weniger.

Stahl Gerlafingen kündigte in den vergangenen Monaten Entlassungen an und schloss eine Produktionslinie. Das Werk stand gemäss eigenen Angaben unter anderem wegen gestiegener Energiekosten, Zollstreit und Wettbewerbsverzerrungen vor dem Aus. Es stellt als grösstes Recyclingwerk der Schweiz rund die Hälfte der Produktion von Betonstahl in der Schweiz sicher.

(AWP)