Die kleine Kammer hiess den Vorstoss des Tessiner SVP-Ständerats Marco Chiesa mit 44 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Die Motion geht damit an den Nationalrat. Dort sind ohnehin Vorstösse mit dem gleichen Anliegen hängig.

Chiesa verlangt vom Bundesrat die Erarbeitung einer Vorlage. Er begründet seine Forderung mit der Belastung von Mensch und Natur durch den Transitverkehr.

Vorbehalten bleiben sollen die Verpflichtungen der Schweiz aus dem Landverkehrs- und dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU. 13 Ratsmitglieder hatten den Vorstoss mitunterzeichnet, unter ihnen der zweite Tessiner Ständerat Fabio Regazzi (Mitte) sowie die Urner Mitte-Ständerätin Heidi Z'graggen, der Urner Ständerat Josef Dittli (FDP) und beide Standesvertreter des Kantons Graubünden.

Bei der Abgabe gehe es nicht um eine Strafe, sondern um Lenkung des Verkehrs und eine gerechte Verteilung der Kosten, sagte Chiesa im Rat. Der blosse Transitverkehr habe für die Schweiz keinen nennenswerten Nutzen.

Das Anliegen werde breit getragen, hob Regazzi hervor - etwa durch den Baselbieter SP-Nationalrat Eric Nussbaumer und die Organisation Pro Alps.

«Die Schweiz darf nicht ein Billig-Korridor für den Transitverkehr sein», forderte Z'graggen. Zusätzlich verlangte sie Durchfahrtsverbote, um zu verhindern, dass Reisende bei Stau auf der Autobahn auf das untergeordnete Strassennetz ausweichen. Sie verwies darauf, dass man in ihrem Heimatkanton im Sommer teils kaum durch die Dörfer komme.

Es gehe zunächst einmal um einen Grundsatzentscheid, warb Thierry Burkart (FDP/AG) für die Motion. «Hier haben wir einen völkerrechtlich umsetzbaren Vorschlag. Den sollten wir weiterverfolgen.» Auch der Aargauer Ständerat verwies darauf, dass der Transitverkehr kaum zur Wertschöpfung beitrage.

Reaktion Brüssels laut Rösti offen

Der Bundesrat war gegen die Motion. Rein rechtlich sei die Motion mit den Verträgen der Schweiz mit der EU vereinbar, bestätigte Verkehrsminister Albert Rösti. Wie die EU politisch regieren würde, sei aber offen.

Die Landesregierung äusserte zwar Verständnis für die Belastung der betroffenen Kantone etwa durch den Stau vor dem Gotthard-Strassentunnel, befürchtete aber Umsetzungsprobleme. Dies unter anderem, weil eine Durchgangsabgabe seiner Meinung nach eine aufwändige Überwachung sämtlicher Grenzübergänge nötig machen würde.

Die Umsetzung sei technisch machbar, widersprach Chiesa. Schon heute seien mehr als 170 Grenzübergänge mit Kameras zur Kennzeichen-Erkennung ausgerüstet.

Der Bundesrat geht davon aus, dass es für die Einführung einer solchen Abgabe eine Verfassungsänderung braucht. Chiesa argumentiert, sein Vorstoss diene einem ohnehin schon in der Bundesverfassung - nämlich im Alpenschutzartikel - festgeschriebenen Verfassungsziel.

(AWP)