Die Mitte-Initiative schlägt aber nicht individuelle Steuern unabhängig vom Zivilstand vor. Sondern sie will Verheiratete wie heute gemeinsam veranlagen. Gesetzesbestimmungen sollen dann aber verhindern, dass Verheiratete gegenüber Konkubinatspaaren diskriminiert werden.
Knappe Mehrheit gegen Initiative
Nach dem Ja zur Individualbesteuerung hielt die Mitte an ihrer Volksinitiative fest, die diesem Gesetz widerspricht. Die Mitte und die SVP hatten die getrennte Veranlagung von Verheirateten abgelehnt. Vertreter dieser beiden Parteien beantragten in der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) ein Ja zur Initiative.
Die Kommission empfiehlt jedoch mit 7 zu 6 Stimmen ein Nein zum Begehren, und sie will auch keinen Gegenvorschlag dazu. Die Individualbesteuerung solle nach der Zustimmung durch das Stimmvolk nun auch eingeführt werden können, findet die Mehrheit.
Mit dem in der WAK-S diskutierten und abgelehnten Gegenvorschlag hätten Ehepaare trotz Einführung der Individualbesteuerung eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen sollen, wären aber einzeln veranlagt worden. Die Vermögenswerte und die Einkünfte aus Vermögen hätten pauschal hälftig zugerechnet werden sollen.
Für die WAK-S-Mehrheit war das aber kein gangbarer Weg. Die Unsicherheit bezüglich des künftigen Steuersystems würde nach ihrer Auffassung unnötigerweise noch länger bestehen bleiben, als wenn nun über die Mitte-Initiative möglichst rasch abgestimmt würde, fand sie. Der Gegenvorschlag wurde mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Rückzug kein Thema
Ein möglicher Rückzug des Begehrens war während der Diskussion in der Kommission kein Thema, wie Präsident Erich Ettlin nach der Sitzung zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Die Mehrheitsverhältnisse gegen Initiative und Gegenvorschlag seien die gleichen gewesen wie bei der Individualbesteuerung. Daran wird sich in der Ratsdebatte laut Ettlin wohl kaum etwas ändern.
Der Nationalrat und der Bundesrat beantragen ein Nein zur Initiative. Im Nationalrat waren auch die Kosten durch das Begehren ein Thema. Dem Bund könnten je nach Umsetzung der Initiative 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen. Vereinzelt war auch die Rede von 3 Milliarden Franken.
Bei der Individualbesteuerung belaufen sich die Mindereinnahmen auf 630 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer. Grund sind die vom Parlament neu gestalteten Steuertarife. Hinzu kommen je nach Umsetzung der neuen Vorschriften in den einzelnen Kantonen weitere Ausfälle auf Kantons- und Gemeindeebene.
Die Einführung der Individualbesteuerung hiess das Stimmvolk am 8. März an der Urne gut. Damit müssen Bund, Kantone und Gemeinden künftig jede Privatperson einzeln besteuern. Jeder und jede soll das eigene Einkommen und Vermögen versteuern. Ehepaare müssen künftig zwei Dossiers einreichen. Kantone und Gemeinden erhalten für diesen Systemwechsel Zeit bis längstens am 1. Januar 2032.
(AWP)
