Diese Gesetzesvorlage hatte der Nationalrat am Dienstag bereinigt. Er sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das Konzept sieht weiter vor, dass weiterhin die Kantone die Kompetenz für die Berechnung des genauen Prämienverbilligungsbetrags haben werden.
Der gefundene Kompromiss bedeutet für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken. Ursprünglich hatte der Nationalrat über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen verlangt - davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.
Die bürgerliche Mehrheit bezeichnete den Gegenvorschlag als «grossen Schritt». Die Ratslinke sprach zusammen mit der GLP von einer «ungenügenden Lösung».
SP freut sich auf Abstimmungskampf
Der Ständerat hatte nun noch über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungsinitiative)» zu entscheiden. Diese verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen.
Wie der Bundesrat und der Nationalrat empfiehlt auch der Ständerat die Initiative zur Ablehnung. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Die bürgerliche Mehrheit in der kleinen Kammer verwies auf die hohen Kosten bei einer Umsetzung der Initiative. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag sei der einzig machbare Weg. Ansonsten müssten in anderen Bereichen Milliarden eingespart werden.
Minderheitssprecher Hans Stöckli (SP/BE) freute sich derweil auf den Abstimmungskampf. Es sei an den Kantonen, der Bevölkerung zu erklären, weshalb sich das Parlament auf Massnahmen beschränkt habe, die nicht mal einen Zehntel des Umfangs hätten, wie sie die Initiative vorschlage.
(AWP)