Die kleine Kammer sprach sich am Dienstag mit 32 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen für das Abkommen aus. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.
Gemäss einer Mitteilung des Efta-Sekretariats vom April 2024 wird das Abkommen den Unternehmen auf beiden Seiten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem es Zölle für den Warenhandel abschafft, Bürokratie abbaut und den Marktzugang sichert.
Das Abkommen umfasse Bereiche wie den Handel mit Waren und Dienstleistungen, Rechte an geistigem Eigentum, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Investitionen und Zusammenarbeit. Zum ersten Mal mit einem asiatischen Partner enthalte das Abkommen zudem Verpflichtungen, die den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der jeweils anderen Seite ermöglichten.
Parmelin zeigt sich zufrieden
Das Abkommen bringe auch «strenge Verpflichtungen» in Bezug auf die Menschenrechte sowie den Arbeits- und Umweltschutz, einschliesslich spezieller Bestimmungen über die nachhaltige Produktion und den Handel mit Palmöl und Palmölderivaten, schrieb die Efta damals.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, das Abkommen schaffe optimale Voraussetzungen für die Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Malaysia. «Der Bundesrat ist äusserst zufrieden mit dem Verhandlungsresultat.» Hinsichtlich des Palmöls habe man vereinbart, gemeinsam auf mehr Nachhaltigkeit hinzuarbeiten.
Eine linke Minderheit der vorberatenden Kommission wollte den Bundesrat beauftragen, in einer Verordnung sicherzustellen, dass Produkte sowie Rohstoffe und ihre Nebenprodukte, die auf den Schweizer Markt gebracht werden oder für den Export bestimmt sind, nicht aus Zwangsarbeit stammen. Sie fand dafür aber keine Mehrheit.
Moderne Sklaverei noch immer verbreitet
Franziska Roth (SP/SO) sprach von einem «fahlen Nachgeschmack». Die Folgen des Abkommens blieben unklar. «In Malaysia arbeiteten im Jahr 2021 über 200'000 Menschen in moderner Sklaverei.» Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen hätten sich erst vor einigen Monaten alarmiert gezeigt über die fortwährende systematische Ausbeutung eingewanderter Arbeiterinnen und Arbeiter in Malaysia.
Es sei nicht so, dass man Tür und Tor öffnen für Zwangsarbeit, sagte Mehrheitssprecher Damian Müller (FDP/LU): «Der Bundesrat ist hier klar sensibilisiert.»
Parmelin vertrat die Ansicht, die Bundesverwaltung verfüge nicht über die Mittel, Lieferketten vollständig zu kontrollieren. Im Kampf gegen Zwangsarbeit könne man nicht unilateral, sondern nur auf internationaler Ebene vorgehen.
Kritik an Patentschutz
Die Organisationen Public Eye, Alliance Sud, Bruno Manser Fonds, Green Boots, Uniterre und Solifonds kritisierten in einer Stellungnahme den Entscheid des Ständerats.
Ein Dorn im Auge ist ihnen insbesondere, dass das Abkommen Zollerleichterungen für bis zu 12'500 Tonnen Palmöl vorsieht. Die Palmölproduktion gehöre in Malaysia zu den wichtigsten Treibern der Abholzung des Regenwaldes. Der im Abkommen enthaltene Ansatz reiche nicht aus, damit kein Palmöl aus Zwangsarbeit oder von entwaldeten Flächen in die Schweiz gelange.
Die Organisationen kritisieren zudem, das Abkommen verpflichte Malaysia zu einem strengeren Schutz des geistigen Eigentums bei Medikamenten und Saatgut. Dies schränke den Zugang zu erschwinglichen Medikamenten und das Recht von Bäuerinnen und Bauern ein, eigenes Saatgut zu verwenden und weiterzugeben.
(AWP)
