Die kleine Kammer hat das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen in der Gesamtabstimmung am Mittwoch mit 26 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Dank des Registers sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. Damit soll verhindert werden, dass Firmen in der Schweiz zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden.
Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) bezeichnete das Vorhaben aufgrund des ausländischen Drucks als alternativlos. Gleichzeitig machte er deutlich: «Wir werden damit Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können.»
Viel Kritik
Während der zweieinhalbstündigen Debatte im Ständerat war ersichtlich, dass eine Mehrheit der Vorlage nur zähneknirschend zustimmte. Das Register führe zu viel Bürokratie, bei verhältnismässig kleinem Effekt, so der Tenor.
Verschiedentlich waren kritische Stimmen über die Rolle von internationalen Gremien zu hören. Diese erarbeiteten flächendeckende, kollektive Schutzmassnahmen, ohne deren Wirkung zu hinterfragen. Beat Rieder (Mitte/VS) sprach von einem «teuren Overkill». Die Schweiz komme jedoch kaum um die Massnahmen herum.
Schliesslich lehnte nur eine Minderheit die Vorlage ab. Mauro Poggia (MCG/GE) argumentierte, dass die Schweiz bereits über genügend Mittel zur Geldwäschereibekämpfung verfüge und somit der zusätzliche administrative Aufwand für Unternehmen nicht gerechtfertigt sei. «Wir machen wieder einmal mehr, als eigentlich notwendig ist.»
«Die Frage ist, ob wir jeden Trend mitmachen müssen?», fragte Pirmin Schwander (SVP/SZ) rhetorisch. Ein Transparenzregister sei kaum eine Garantie für ein besseres Prüfresultat durch internationale Gremien.
Einfach umsetzbar
Finanzministerin Karin Keller-Sutter zeigte teilweise Verständnis für die überschaubare Freude an der Vorlage. «Ich finde es manchmal auch unsäglich, wenn in Gremien Standards vorgegeben werden und wir sie dann nachvollziehen müssen.» Jedoch gebe es internationale Entwicklungen, denen sich die Schweiz anpassen müsse.
Das Transparenzregister sei ein wichtiger Teil im Kampf gegen Geldwäscherei, sagte Keller-Sutter. 94 Staaten hätten ein solches Register, darunter die USA, Grossbritannien und Singapur.
Für das geplante Register gebe es eine bestehende Infrastruktur, so Keller-Sutter. Der Meldeprozess sei einfach, da die meisten KMU bereits im Handelsregister eingetragen seien. Gemäss Regulierungsfolge-Abschätzung entsteht für die grosse Mehrheit aller Unternehmen ein geschätzter Aufwand von rund zwanzig Minuten im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf wenige Minuten.
Der Ständerat beschloss, Stiftungen, Vereine und Treuhänder vom Registereintrag auszunehmen. Keller-Sutter wehrte sich erfolglos dagegen, mit dem Argument, dass damit Schlupflöcher geschaffen würden. «Damit schützen Sie Tarnfirmen und Strohleute.»
Umstrittene Regeln für Berater
Der Bundesrat sieht weitere Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung vor, insbesondere Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater. Über diese wird der Ständerat erst im kommenden Jahr befinden.
Bisher waren solche Bestrebungen nicht mehrheitsfähig. Das Anwaltsgeheimnis werde dadurch verletzt, hiess es.
(AWP)