Mit 33 zu 3 Stimmen bei sieben Enthaltungen stimmte der Ständerat dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer in der von seiner Rechtskommission abgeänderten Version zu.
Mit 33 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme bei neun Enthaltungen hiess die kleine Kammer Nachtragskredite im Umfang von gut 14,5 Millionen Franken gut. Dabei geht es zum einen um die Soforthilfe für die Betroffenen, zum anderen um die Deckung der Kosten für die Einrichtung eines Runden Tisches und die Unterstützung kantonaler Opferhilfestellen.
Nicht im Beschluss enthalten ist die subsidiäre Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Der Bundesrat möchte dafür maximal 20 Millionen Franken aufwenden. Die Rechtskommission beantragte, diese Frage im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren später und vertieft zu prüfen. Der Ständerat folgte ihr darin.
Noch in der Frühjahrssession wird sich nun als nächstes der Nationalrat mit dem Geschäft zu befassen haben.
(AWP)
