Gegen die dreiteilige Vorlage sprachen sich die Vertreterinnen und Vertreter der SVP im Ständerat aus. Bei den bisher mehr als 150 Verbesserungen an den Bestimmungen zu Schengen sei nichts besser geworden, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ) dazu. Er sehe in der Vorlage keinen Mehrwert.

Nun hat der Nationalrat darüber zu entscheiden. Die Änderungen sind nach Angaben des Bundesrates auf eine Neuerung des Schengener Grenzkodexes durch die EU zurückzuführen. Die Schweiz beteiligt sich als Schengen-Staat an dieser Harmonisierung.

Die neue EU-Verordnung präzisiert und ergänzt die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Zudem bringt sie aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.

Mit einer weiteren Anpassung sollen Schengen-Staaten Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthalt leichter in andere Schengen-Staaten zurückführen können. Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, seien davon explizit ausgeschlossen, sagte Justizminister Beat Jans im Rat.

In den letzten Jahren wurden vermehrt Kontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt, etwa von Deutschland. Davon ist auch die Grenze zur Schweiz betroffen. Das Schweizer Verfahren für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen bleibe gleich, schrieb der Bundesrat. Zudem führe die Schweiz wie bisher Zollkontrollen durch.

In der Vernehmlassung zur Anpassung des Schweizer Rechts befürwortete laut Mitteilung eine Mehrheit der Teilnehmenden die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung.

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(AWP)