Der Ständerat sagte am Dienstag mit 37 zu 6 Stimmen Ja zur Beteiligung am EU-Solidaritätsmechanismus. Dieser soll sicherstellen, dass EU-Staaten unter Migrationsdruck von anderen Mitgliedstaaten entlastet werden, etwa mit der Übernahme von Asylsuchenden, Geldmitteln oder operativen Hilfen.

Der Ständerat folgte der Mehrheit der zuständigen Kommission und stellte Bedingungen für eine Beteiligung, auch um dem Nationalrat eine Brücke zu bauen. Das Dublin-System zur Übernahme von Asylsuchenden durch den Staat des Erstasylgesuchs muss für die Schweiz «im Wesentlichen» funktionieren.

Bedenken, dass sich die Schweiz zu leichtfertig beteiligen könnte, habe die Staatspolitische Kommission (SPK-S) mit diesem Kompromiss aufzunehmen versucht, sagte Sprecherin Petra Gössi (FDP/SZ). Eine Minderheit wollte als Voraussetzung präzisieren, dass sich die Dublin-Staaten an Übernahme- und Rückübernahme-Pflichten halten.

Der Rat entschied sich mit klarem Mehr für die Formulierung der Minderheit. Die Schweiz kann sich am Solidaritätsmechanismus nur beteiligen, wenn der Zuwanderungsartikel in der Verfassung eingehalten wird. Zudem sind die Kantone zu konsultieren, und auch die finanziellen Folgen eines Mitmachens muss im Auge behalten werden.

Pirmin Schwander (SVP/SZ) wollte auf den Passus zum Solidaritätsmechanismus verzichten und forderte ein Signal an die Schweizer Bevölkerung statt an die EU. Trotz Entspannung beim Bund seien die Gemeinden am Anschlag. Auch nach geltendem Recht könne der Bundesrat eine Vorlage für den Solidaritätsmechanismus ausarbeiten.

Vom Solidaritätsmechanismus profitiere die Schweiz unmittelbar, sagte Justizminister Beat Jans. «Ob und wie wir uns beteiligen wollen, entscheiden wir jedes Jahr selbst.» Ein Lob spendete er der Arbeit in der Kommission. «Sie war geprägt davon, eine Lösung zu finden.»

In den Räten ist die Schweizer Teilnahme am Entlastungsmechanismus umstritten. Der Nationalrat lehnte sie im Juni mit knappem Mehr und zahlreichen Enthaltungen aus der FDP ab. Er ist nun wieder am Zug.

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(AWP)