De kleine Kammer nahm am Donnerstag eine Motion von Damian Müller (FDP/LU) mit 29 zu 9 Stimmen bei drei Enthaltungen an. Der Vorstoss geht an den Nationalrat.
Müller argumentiert, bei den derzeitigen Szenarien - namentlich im Bereich der Neurenten - sei ein Schuldenabbau unrealistisch. Ansatzpunkte sieht er gemäss der schriftlichen Begründung der Motion bei einer neuen Regelung der Reisekosten, neuen Regeln für Rentnerinnen und Rentnern mit Kindern oder auch einer verstärkten Betrugsbekämpfung.
Im Rat warnte Müller vor einer Erhöhung der Lohnabzüge zugunsten der IV. «Wir sind verpflichtet, darauf zu achten, dass unsere KMU-Wirtschaft - das Gewerbe und seine Mitarbeitenden - nicht auch noch auf der Strecke bleibt.»
Flavia Wasserfallen (SP/BE) wandte ohne Erfolg ein, die Motion sei zu restriktiv. Die Entschuldung der IV nur ausgabenseitig vorzunehmen, sei schlicht unrealistisch. «Wenn man bei den Renten sparen will, muss man zuerst in die Arbeitsintegration investieren.»
Auch der Bundesrat stellte sich gegen die Motion. In seiner Stellungnahme räumte er allerdings ein, der Anstieg der Neurenten, der insbesondere junge Erwachsene mit schweren psychischen Problemen betreffe, stelle für die Invalidenversicherung eine grosse Herausforderung dar. Hier will der Bundesrat ansetzen, etwa mit einer verstärkten Integration in den Arbeitsmarkt.
Das Sparpotential der von Müller angeregten Kürzungen erachtet die Landesregierung als zu gering. Eine rein ausgabenseitige Sanierung sei ohne Rentenkürzungen kaum realistisch. Der Bundesrat will deshalb auch Massnahmen auf der Einnahmeseite prüfen. Er kündigte an, bis Ende 2026 einen Vorentwurf zur nächsten IV-Revision in die Vernehmlassung zu schicken.
(AWP)