Die Diskussion rund um flexiblere Ladenöffnungszeiten ist ein Dauerbrenner und von Montag bis Samstag Sache der Kantone. Geht es um den Sonntag, kommt Bundesrecht zur Anwendung, namentlich das Arbeitsgesetz.
Bisher durften Gemeinden und Kantone denn auch maximal vier Sonntage pro Jahr für den bewilligungsfreien Sonntagsverkauf freigeben. Dabei soll es nach Auffassung des Ständerates vorerst auch bleiben.
Er beschloss am Dienstag mit knappem Mehr, mit 22 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten. Eine «Sonntagsallianz» aus Ratsmitgliedern der SP, der Grünen, der Mitte sowie der SVP setzte sich durch. Den Stichentscheid fällte Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR).
«Sonntagsallianz» behält die Oberhand
Das Ansinnen sei unsozial, gefährde die Gesundheit der Angestellten und missachte demokratische Entscheide, hiess es in der Eintretensdebatte vonseiten der Ratslinken. Von einer «frontalen Attacke auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer», sprach etwa Carlo Sommaruga (SP/GE).
In diesem Sektor litten die Leute bereits jetzt unter schwierigen Arbeitsbedingungen. Sommaruga betonte die Bedeutung des Sonntags als gemeinschaftlicher Ruhetag, insbesondere für Arbeitnehmende und ihre Familien.
Aus der Sicht der Gegnerinnen und Gegner stärkt ein freier Sonntag den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er solle nicht dem Zweck der Konsumsteigerung dienen. Die Konsumausgaben hingen zudem in erster Linie von der Kaufkraft ab und nicht davon, an welchen Tagen die Läden geöffnet seien.
Darauf stiegen auch Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der Mitte ein: «Die Einkäufe werden lediglich auf einen zusätzlichen Tag verteilt, während die Kosten für Personal, Betrieb und Infrastruktur steigen», sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Jakob Stark (SVP/TG) sprach von der «Sonntagsallianz». Die allfälligen wirtschaftlichen Vorteile würden die gesellschaftlichen Nachteile nicht aufwiegen. «Der Wert des Sonntags muss erhalten bleiben», so Stark.
Die Bevölkerung habe Sonntagsverkäufe regelmässig abgelehnt, sagte wiederum Pierre-Yves Maillard (SP/VD). So hatten etwa die Stimmberechtigten des Kantons Bern 2021 eine Erhöhung von zwei auf vier verkaufsoffene Sonntage an der Urne versenkt.
Ablehnung trotz Kann-Formulierung
Das nun vom Ständerat abgelehnte Gesetzesprojekt geht auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich zurück, der im Vorfeld beide zuständigen Parlamentskommissionen Folge gaben.
Kantone wie Zürich oder auch Schaffhausen sprachen sich denn auch bereits aktiv für die Erweiterung aus, um den ortsgebundenen Detailhandel gegenüber dem internationalen Onlinehandel und dem Einkaufstourismus im nahen Ausland zu stärken.
«Die Menschen haben ein gesteigertes Bedürfnis nach Flexibilität», sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Dies zeige sich auch am Einkaufsverhalten: Am Sonntag seien Geschäfte, die offen haben, hoch frequentiert - so etwa an den Flughäfen.
Die Wirtschaft in der Schweiz werde stark von Krisen getroffen, hiess es zudem vonseiten der Befürwortenden. Mit einer zeitlichen Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch flexibilisierte Ladenöffnungszeiten könne die Wirtschaftsleistung erhöht werden. Davon profitieren könnten insbesondere das Gewerbe und kleinere Dienstleistungsanbieter, die besonders stark von Krisen getroffen würden.
Eine Kann-Formulierung hätte zudem eine flexible Anpassung an die lokalen Bedürfnisse ermöglichen sollen, ohne dass das Arbeitsgesetz insgesamt geändert werden müsste. «Das ist eine Ermöglichungsvorlage. Das hat die Mehrheit der Kantone auch entsprechend gewünscht», so Moser.
Nicht der erste Anlauf
Auch der Bundesrat begrüsste das Anliegen. «Wie bereits heute können die Kantone selbst entscheiden, wie sie diese Möglichkeit nutzen wollen», sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Es handle sich daher um eine «massvolle Flexibilisierung», die es weiterhin den Kantonen überlasse, wie sie mit der Sonntagsarbeit umgingen.
Bei der im Ständerat nun gescheiterten Anpassung handelt es sich bereits um den zweiten Anlauf für mehr Sonntagsverkäufe in jüngerer Zeit. Im Februar des vergangenen Jahres gab der Bundesrat bekannt, die Arbeiten zur Neuregelung des Sonntagsverkaufs auf nationaler Ebene eingestellt zu haben.
Zur damals geplanten Revision fand zwischen November 2023 und März 2024 eine Vernehmlassung statt. Den Bürgerlichen und den Städten ging die Öffnung zu wenig weit, die Linken und die Gewerkschaften wehrten sich gegen jegliche Aufweichung. Laut dem Bundesrat erhielt der Entwurf damals generell nicht genügend Unterstützung.
Auch am Dienstag scheiterte die Vorlage in der kleinen Kammer wohl nicht zuletzt aufgrund des grossen Widerstands und der Referendumsandrohung der Gewerkschaften. Der Entscheid gegen mehr Sonntagsverkäufe setze ein Zeichen - auch gegen weitere Liberalisierungsversuche, den Arbeitnehmerschutz aufzuweichen und Mindestlöhne in Gemeinden und Kantonen zu schwächen, teilte die Gewerkschaft Unia nach der Debatte im Ständerat mit.
Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Lehnt er die Vorlage ebenfalls ab, ist das Geschäft vom Tisch.
(AWP)
