Die in der Exportwirtschaft seit dem US-Zollhammer verstärkt geforderte Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate hat die erste parlamentarische Hürde geschafft.
Nach Ansicht der kleinen Kammer sollen Schweizer Firmen künftig während bis zu 24 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen können statt wie heute während 18 Monaten. Die von der Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) ausgearbeitete Vorlage zielt vor allem auf Unternehmen in der Tech-Industrie und deren Zulieferer, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben.
Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent. Diese neue Ausgangslage ist gemäss den Voten im Ständerat der Hauptgrund dafür, weshalb das bewährte Instrument der Kurzarbeit befristet bis Ende 2028 ausgedehnt werden soll.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. In der kommenden Woche debattiert auch der Nationalrat über die Vorlage.
(AWP)