Der Ständerat hiess dazu am Mittwoch eine Motion von Flavia Wasserfallen (SP/BE) gut, mit 24 zu 18 Stimmen und gegen den Willen der zuständigen Kommission. Deren Mehrheit hatte keinen Handlungsbedarf gesehen. Die allermeisten Frauen hätten während der Schwangerschaft keine grösseren Lohneinbussen.
Arbeitslose schwangere Frauen seien finanziell nicht abgesichert, hatte Wasserfallen den Vorstoss begründet. Würden Schwangere vor der Niederkunft aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgesteuert, verlören sie auch den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Laut dem Gewerkschaftsbund sind pro Jahr rund 500 Frauen davon betroffen.
Wären sie in der Versicherung geblieben, hätte das die ALV 8,2 Millionen Franken gekostet, sagte sie. Mehr Taggelder erhielten auch andere vulnerable Gruppen, etwa ältere Arbeitslose. Arbeitslosen Schwangeren könne es passieren, dass sie durch alle Netze fielen, doppelte Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) nach. «Eine soziale Absicherung von Schwangeren müsste selbstverständlich sein.»
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Arbeitslosenentschädigung setze grundsätzlich die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person voraus, sagte Bundesrat Guy Parmelin. Gemäss einer Studie dauerten Arbeitsunterbrüche während der Schwangerschaft im Mittel sechs Wochen. Das deute darauf hin, dass die heutige Regelung bereits einen weitgehenden Schutz biete.
(AWP)