Der knappe Entscheid war zu erwarten gewesen, denn die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hatte die Vorlage nur mit hauchdünnem Mehr gutgeheissen, mit Stichentscheid ihres Präsidenten Hans Wicki (FDP/NW).

Für das Eintreten im Ständerat stimmten Vertreterinnen und Vertreter von FDP, SP, Grüne und GLP. Dagegen waren die Ratsmitglieder von Mitte und SVP. Der Nationalrat hatte der Vorlage im September 2024 als Erstrat zugestimmt, ebenfalls relativ knapp.

Das Gesetz über die Individualbesteuerung soll indirekter Gegenvorschlag werden zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen und deren Anliegen schneller umsetzen. Der Ständerat wird am Dienstagvormittag und voraussichtlich auch noch nächste Woche die Details zum Gesetz über die Individualbesteuerung beraten.

Rücksicht auf ungleiche Einkommen

Denn die Mehrheit der WAK-S will Änderungen anbringen und unter anderem mehr Rücksicht nehmen auf Verheiratete mit sehr ungleichen Einkommen. Sie fordert zunächst eine Möglichkeit, kinderbezogene Abzüge von einem auf den andern Elternteil zu übertragen.

Der Bundesrat schätzt, dass mit der individuellen Besteuerung Bund und Kantone jährlich rund 870 Millionen Franken weniger aus der Bundessteuer erhalten. Um den Ausfall in Grenzen zu halten, will die WAK-S-Mehrheit die Kinderabzüge weniger stark erhöhen als Bundesrat und Nationalrat, nämlich statt auf 12'000 Franken auf 10'700 Franken.

Ausserdem möchte die WAK-S, dass Ehepaare zwar getrennt veranlagt werden, aber dennoch eine gemeinsame Steuererklärung einreichen sollen. Das würde die Übertragung der kinderbezogenen Abzüge bei verheirateten Eltern administrativ einfacher machen.

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(AWP)