Die Vorlage zur Ratifizierung der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) fiel in der Schlussabstimmung der RK-S mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung durch, wie Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Das kommt einem Antrag auf Nichteintreten gleich.
Die RK-S war zunächst noch auf die Vorlage eingetreten. Sie beschloss in der Folge mit einer Gegenstimme, in ihrem Rat eine Präzisierung zu verlangen. Diese Präzisierung sollte sicherstellen, dass die Ratifizierung keine Änderungen des Schweizer Arbeitsrechts nach sich zieht.
Zum negativen Resultat in der Schlussabstimmung führte gemäss den Parlamentsdiensten schliesslich die Überlegung, dass die Auslegung des ILO-Abkommens zu weiteren Anliegen führe und das Schweizer Arbeitsrecht überladen werde. Die Kommissionsminderheit war mit Unterstützung der Sozialpartner der Ansicht der Ansicht, eine Ratifizierung dränge sich auf, wolle die Schweiz international kein negatives Signal senden.
Der Ständerat hatte im vergangenen Herbst beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss zur Genehmigung im Dezember zu.
Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz vor. Weiter nennt es Massnahmen zur Prävention sowie Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen. Die ILO verabschiedete es 2019. Bisher ratifizierten es 31 ILO-Mitgliedstaaten. Noch kein Mitgliedstaat lehnte es ab.