Nationalrat Thomas Matter (SVP/ZH) verlangt, dass private Rundfunkanbieter den privaten Online-Anbietern gleichgestellt werden, sodass für sie politische Werbung zulässig wird. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) gab dieser Initiative im vergangenen März knapp Folge.

Die Mehrheit war der Ansicht, dass private Radio- und TV-Sender eine Möglichkeit erhalten sollten, weitere Werbeerträge zu erwirtschaften. Das solle ihre Eigenwirtschaftlichkeit stärken. Zudem habe das Werbeverbot für private Sender keinen ersichtlichen Grund mehr. Matter begründet das mit der zunehmenden Verbreitung von politischer Werbung via Internet und sozialen Netzwerken.

Anders sieht das die Schwesterkommission des Ständerats. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie das Anliegen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Nach Ansicht der Mehrheit schafft die Initiative ungleich lange Spiesse zwischen den verschiedenen Radio- und Fernsehanbietern, wie es in der Mitteilung heisst. Bei den privaten konzessionierten Anbietern stellten die Anteile aus der Radio- und Fernsehabgabe einen markanten Anteil ihres Umsatzes dar.

Damit geht das Geschäft zurück an die KVF-N. Sie muss nun entscheiden, wie es weitergeht mit der Initiative.

Gemäss dem geltenden Radio- und Fernsehgesetz dürfen öffentlich-rechtliche und auch private Sender keine politische Werbung verbreiten. Online-Portale und gedruckte Medien hingegen dürfen solche Werbung schalten.

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(AWP)