Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) sprach sich mit klarem Mehr gegen verschiedene Gegenvorschläge aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag schrieben. Geprüft wurde zum einen eine verfassungsrechtliche Schutzklausel.

Falsches Signal befürchtet

Diskutiert wurde aber auch über eine Zuwanderungsabgabe und über die Möglichkeit, über die Kündigung der Personenfreizügigkeit separat abzustimmen. Doch die Mehrheit sah in einem direkten Gegenvorschlag keinen Mehrwert, und sie befürchtete ein falsches Signal. Der Zuwanderung und dem Bevölkerungswachstum müsse anders begegnet werden.

Für einen Gegenvorschlag hatte sich die Mitte-Partei stark gemacht. Sie sehe die SVP-Initiative als potenziell mehrheitsfähig an, sagte Parteipräsident Philipp Matthias Bregy in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen. «Es wäre ein grosser politischer Fehler, die Stimmung in der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen.»

Die SVP verlangt mit ihrer Initiative eine «nachhaltige Bevölkerungsentwicklung». Demnach soll die Einwohnerzahl der Schweiz 2050 zehn Millionen nicht überschreiten dürfen. Leben schon zuvor 9,5 Millionen Menschen im Land, müssen Bundesrat und Parlament handeln.

Bilateralen Weg nicht gefährden

Etwa dürften vorläufig Aufgenommene keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und nicht mehr eingebürgert werden. Der Nachzug von Familien würde eingeschränkt. Internationale Abkommen, die zu einem Bevölkerungswachstum führen, müssten mit Blick auf eine Ausnahmeklausel neu ausgehandelt werden. Genügt alles nicht, müsste als letzte Massnahme das EU-Freizügigkeitsabkommen gekündigt werden.

Die Initiative empfiehlt die 13-köpfige SPK-S zur Ablehnung, mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit wolle den bilateralen Weg nicht gefährden, hiess es in der Mitteilung. Hinzu komme der Fachkräftemangel und die Tatsache, dass die Erwerbsbevölkerung im Inland schrumpfe.

Der Nationalrat empfiehlt die Initiative ebenfalls zur Ablehnung. Einen von der Mitte-Fraktion eingebrachten direkten Gegenvorschlag wollte er in der Herbstsession ebenfalls nicht. Dieser alternative Verfassungsartikel nannte als Zielgrösse ebenfalls zehn Millionen Einwohner.

Sobald die Einwohnerzahl 9,5 Millionen überschreitet, hätte der Bundesrat handeln müssen. Als letztes Mittel wollte die Mitte Verhandlungen mit der EU über eine nachhaltige Steuerung der Zuwanderung verlangen.

Bundesrat schlägt Massnahmen vor

Der Bundesrat seinerseits will mit Massnahmen in den Bereichen Wohnen, Asyl und Arbeitsmarkt Folgen der Zuwanderung abfedern. Justizminister Beat Jans sagte dazu in der Nationalratsdebatte, das neue EU-Vertragspaket sei das Gegenprojekt zur Initiative. Mit der darin enthaltenen Schutzklausel könne die die Zuwanderung aus der EU eingeschränkt werden ohne den bilateralen Weg infrage zu stellen.

In der kommenden Wintersession kann der Ständerat über die Initiative entscheiden.

(AWP)