Es sei der Kommission wichtig, die ursprünglich für den Landwirtschaftsbereich vorgesehenen Beträge anzuheben, um Kontinuität zu gewährleisten, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Landwirtschaft sei der einzige Bereich, der ursprünglich von einer langfristigen Kürzung und nicht von einer Wachstumsbremse betroffen gewesen sei.
Die Ständeratskommission schlägt deshalb eine allgemeine Erhöhung des entsprechenden Budgets gegenüber dem Entwurf des Bundesrats vor, wie es hiess. Die Mehrheit sei der Ansicht, dass die Landwirtschaft bereits zur Sanierung der Bundesfinanzen beigetragen habe und ihr Budget nicht im selben Masse erhöht worden sei wie jenes der anderen Ausgabenbereiche des Bundes.
Weniger kürzen bei Direktzahlungen
Verglichen mit dem Antrag des Bundesrats sollen die landwirtschaftlichen Direktzahlungen im kommenden Jahr nach Ansicht der FK-S um 27,4 Millionen Franken höher zu liegen kommen. Eine starke Kommissionsminderheit will gar das Doppelte bereitstellen - und damit die Direktzahlungen für 2024 auf dem Niveau von 2023 belassen.
Zudem beantragt die Ständeratskommission 3,9 Millionen Franken mehr für die Zucht und den Erhalt Schweizer Tierrassen, 6,2 Millionen Franken mehr für die Förderung von Schweizer Wein, 2,0 Millionen Franken mehr für die Zuckerrübenproduktion sowie 4 Millionen Franken mehr für den Herdenschutz.
Die Kommission beantragt ferner ohne Gegenstimme, einen Nachtragskredit in Höhe von 3 Millionen Franken zugunsten des Herdenschutzes im laufenden Jahr zu gewähren.
Parlament soll Sparbeitrag leisten
Zur Kompensation dieser zusätzlichen Mittel beantragt die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, für 2024 auf einen Beitrag an die Regionalpolitik zu verzichten, wie es weiter hiess. In den Augen der Mehrheit der Mitglieder sei diese einmalige Kürzung angesichts des Fondsstands vertretbar.
Die FK-S ist gemäss Mitteilung zudem der Ansicht, dass sich die Bundesversammlung an den Sparanstrengungen des Bundes beteiligen muss. Sie spricht sich deshalb mit 7 zu 4 Stimmen dafür aus, die Querschnittkürzung von rund 2 Prozent auch auf sie anzuwenden (-2,2 Millionen Franken). Dasselbe gilt für das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht, welche die vom Bundesrat verlangte Budgetkürzung nicht umgesetzt haben. Die Kommission beantragt eine Kürzung von 1,5 Prozent - das entspricht einem Minus von 1,6 Millionen beziehungsweise 1,3 Millionen Franken.
Um die Bundesfinanzen nicht zu belasten, lehnt es die Kommission darüber hinaus mit 10 zu 2 Stimmen ab, den Beitrag an den ETH-Bereich für 2024 um zusätzliche 25 Millionen Franken zu erhöhen, zumal sich dessen Reserven auf 1,4 Milliarden Franken belaufen. Sie spricht sich mit 8 zu 5 Stimmen auch dagegen aus, den Beitrag an den regionalen Personenverkehr für 2024 um 55 Millionen Franken aufzustocken.
Stärkung der Armee und Sicherheit
Ferner lehnt es die FK-S ab, die im Finanzplan vorgesehenen Beträge zu erhöhen. Damit soll das Ziel, die Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP anwachsen zu lassen, bereits 2030 statt - wie vom Bundesrat geplant - 2035 erreicht werden. Ein solches Vorziehen des Ziels hätte ab 2025 für den Bund zusätzliche Ausgaben von mehreren hundert Millionen Franken jährlich bedeutet, die in anderen, weniger gebundenen Bereichen hätten kompensiert werden müssen.
Die Kommission ist sich jedoch nach eigenen Angaben bewusst, dass sich die Lage geändert hat und die Sicherheit verstärkt werden muss. Mit einer Motion soll der Bundesrat den Auftrag erhalten, mehrere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Rüstungsausgaben unter Einhaltung der Schuldenbremse anzuheben.
Die Kommission spricht sich weiter dafür aus, mittelfristig sechzig Ermittlerstellen im Bundesamt für Polizei (Fedpol) zu schaffen, um das Personal für den Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität aufzustocken. Diese Massnahme soll budgetneutral erfolgen.
Das Budget wird in der Wintersession vom Parlament beraten. Die zuständige Nationalratskommission hat ihre Anträge noch nicht bekanntgegeben.
(AWP)