Auf der Anklagebank sitzen nebst der bald 54-jährigen Karimowa ein ehemaliger Vermögensverwalter der Genfer Privatbank Lombard Odier und die Bank selbst. Der Bank wird vorgeworfen, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäscherei getroffen zu haben.
Mitangeklagt ist auch die frühere rechte Hand Karimowas. Dem russisch-usbekischen Doppelbürger wird Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Beihilfe zur Bestechung fremder Amtsträger vorgeworfen.
Die Geldwäscherei erstreckt sich gemäss der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) auf die Zeit von 2005 bis 2012. Im Einzelnen wird Karimowa vorgeworfen, über Strohmänner mehr als 30 Bankkonten bei Schweizer Finanzinstituten eröffnet zu haben.
Aus Straftaten stammende Gelder sollen darüber transferiert worden sein, um ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern. Die gewaschene Summe beträgt mutmasslich mehrere hundert Millionen Dollar und Euro.
Als Ministerin eingesetzt
Die fraglichen Gelder sollen insbesondere aus Bestechungsgeldern stammen. Karimowas Vater, Islam Karimow, regierte Usbekistan nach dem Zerfall der Sowjetunion mehr als 25 Jahre lang mit eiserner Hand.
Seine Tochter bekleidete mehrere öffentliche Ämter. In der Schweiz war sie zwischen 2008 und 2013 als ständige Vertreterin Usbekistans bei den Vereinten Nationen in Genf tätig. In Usbekistan bekleidete sie verschiedene Ministerämter.
Angesichts ihrer hohen Position in der usbekischen Regierung war Karimowa juristisch betrachtet Amtsträgerin. In dieser Eigenschaft soll sie laut BA Bestechungsgelder von Telekommunikationsunternehmen gefordert und angenommen haben, um ihnen Zugang zum usbekischen Markt zu verschaffen. In diesem Kontext wird ihr ungetreue Geschäftsbesorgung und passive Bestechung vorgeworfen.
Decknamen verwendet
Die interne Struktur, die Arbeitsweise und das errichtete System glichen den Mechanismen einer kriminellen Vereinigung. So verwendeten die einzelnen Mitglieder beispielsweise Decknamen bei ihrer Kommunikation.
Der Anklageschrift zufolge soll die Organisation ihre Aktivitäten über einen langen Zeitraum hinweg mithilfe einer komplexen Struktur betrieben haben. Sie setzte Scheinverträge auf, um den transferierten Geldern einen legalen Anschein zu verleihen. Zudem wurden Strohmänner eingesetzt, um die tatsächliche Begünstigte der Gelder zu verschleiern - Gulnara Karimowa.
Es ist nicht das erste mal, dass die Usbekin vor Gericht steht. Nach dem Tod ihres Vaters im Jahr 2016 wurde sie von den Behörden ihres Landes wegen Korruption strafrechtlich verfolgt und 2020 zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Mangelnde Vorkehrungen
Der Genfer Privatbank wirft die BA vor, einen Teil der in die Schweiz transferierten Gelder entgegengenommen zu haben. Diese sollen auf ein Konto einer Gesellschaft überwiesen worden sein, an deren Spitze Karimowas rechte Hand stand.
Die Bank habe nicht alle Massnahmen ergriffen, um Geldwäscherei zu verhindern. Die BA wirft ihr organisatorische Mängel vor, wie etwa zu viele und zu unübersichtliche interne Richtlinien.
Zudem habe das Finanzinstitut die Aktivitäten ihres Vermögensverwalters nicht ausreichend kontrolliert, der in voller Kenntnis der Sachlage Konten im Namen von wirtschaftlich Berechtigten eröffnet habe, die nicht die Begünstigten der Konten waren.
Der Mitarbeiter soll zwischen 2008 und 2012 neun Konten für verschiedene usbekische Begünstigte eröffnet haben, obwohl er wusste, dass die Begünstigte dieser Konten Karimowa war. Er soll die Mitglieder der kriminellen Organisation 2006 kennengelernt haben.
Die BA wirft ihm zudem vor, gewusst zu haben, dass die Gelder zwecks Geldwäscherei auf die Konten überwiesen worden waren. Diese machten neun Zehntel seines Portfolios aus, was einem Betrag von 470 Millionen Franken entspricht.
Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung stellen. Der Prozess dauert rund einen Monat. (SK.2023.42)
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(AWP)
