Die Klage habe «vollumfänglich Erfolg» gehabt, sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil (Aktenzeichen 33 O 178/23). Meta teilte mit, dass man die Forderungen der Telekom weiterhin für haltlos halte und alle rechtlichen Schritte prüfe.
Die Gerichtsentscheidung ist längst noch nicht rechtskräftig. Sollte Meta wie erwartet in Berufung gehen, würde der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf landen und danach möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof. Der Rechtsstreit dürfte sich also noch lange hinziehen. Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermassen ein historischer Sonderfall - andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht.
Der finanzielle Betrag, den der Milliardenkonzern Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Magenta-Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat. «Es zeigt, dass Netzbetreiber in Europa sehr wohl eine Bezahlung von grossen Internetkonzernen für den Datentransport verlangen dürfen», sagte eine Telekom-Sprecherin und mass dem Richterspruch eine Signalwirkung bei.
Das Kölner Urteil könnte der im grösseren Rahmen geführte Diskussion Auftrieb geben, dass Technologieunternehmen ihren «fairen Anteil» (fair share) an den Kosten von Übertragungsnetzen haben sollten. Für so eine Zahlungsverpflichtung setzen sich die europäischen Telekommunikationskonzerne seit Langem ein, stossen dabei aber auf Granit.
Die Netzbetreiber verweisen auf die hohen Kosten ihrer Übertragungsnetze, mit deren Nutzung die «Big Techs» - ob Meta, Google oder Amazon - ihre Geschäfte machten und dabei viel Geld verdienten, ohne davon etwas abzugeben. Die US-Technologieriesen argumentieren hingegen, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten. Die grossen amerikanischen Technologiefirmen wollen sich finanziell nicht in die Pflicht nehmen lassen. Und die europäische Politik hat die heimischen Telekommunikationskonzerne in der «fair share»-Debatte bislang nicht entschieden unterstützt.
Eine Telekom-Sprecherin wertete das Urteil als Nachweis für ein Problem, das vom Markt allein nicht mehr zu lösen sei. «Es kann nicht sein, dass europäische Netzbetreiber künftig stets vor Gericht ziehen müssen, um die Bezahlung einer werthaltigen Leistung durchzusetzen.» Das Verfahren unterstreiche daher den dringenden Handlungsbedarf in Brüssel, eine rasche Beilegung von Streitigkeiten regulatorisch zu gewährleisten. Sie betonte, dass «Big Tech»-Unternehmen nun mal für den Grossteil des Datenverkehrs in Europas Netzen verantwortlich seien./wdw/DP/he
(AWP)