In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat beschlossen, Verbandsbeschwerden gegen die 16 Wasserkraftprojekte und auch gegen weitere Projekte von nationaler Bedeutung zum Ausbau der Wasser-, Solar- und Windkraft einzuschränken. Konkret sollen Verbandsbeschwerden gegen Projekte nur noch zulässig sein, wenn drei Organisationen sie gemeinsam erheben.

Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S) will jedoch weitergehen und hat mit 8 zu 4 Stimmen am früheren Beschluss der kleinen Kammer festgehalten, wie die Parlamentsdienste am Freitagabend mitteilten. Das heisst: Bei den 16 Wasserkraftprojekten soll die Verbandsbeschwerde ausgeschlossen sein. Das Bundesgericht soll sich zudem mit Konzessionsentscheidungen nur befassen dürfen, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.

So sollen diese «unverzichtbaren» Projekte ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden, wie es hiess. Die Grünen kritisierten den Entscheid in einer Mitteilung scharf: «Einschnitte beim Verbandsbeschwerderecht gefährden die Akzeptanz der erneuerbaren Energien.» Die Energiewende und der Naturschutz müssten Hand in Hand gehen.

Auch bei weiteren Kernpunkten der Vorlage zeichnet sich noch keine Einigung ab, so etwa bei den heute verbindlichen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für geschützte Lebensräume. Deshalb bleibt es weiterhin fraglich, ob die Vorlage die parlamentarische Hürde nehmen wird - zumal neben links-grünen Kreisen auch die SVP skeptisch ist. Sie hat grundsätzliche Bedenken zur Energiewende.

Dennoch: Das Ziel bleibt es, die Vorlage in der Sommersession zu bereinigen. Energieminister Albert Rösti hatte im März im Nationalrat seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die jahrelange Blockadepolitik bald ihr Ende finde.

(AWP)