Mehrere vom Bundesrat geplante Änderungen im Stromversorgungsgesetz waren als Nachfolgelösung für den 2026 auslaufenden Rettungsschirm gedacht. Dieser Schirm war im Jahr 2022 aufgespannt worden, um die Liquidität von während der Energiekrise ins Schlingern geratenen Firmen zu sichern. Bisher wurden noch nie Kredite des Bundes tatsächlich beansprucht.

Auf den europäischen Energiemärkten war es in den vergangenen Jahren zu starken Preisausschlägen gekommen, die sich durch den Krieg in der Ukraine verschärften. Das erhöhte den Liquiditätsbedarf der Stromunternehmen.

Dem Bundesrat schwebte vor, dass systemkritische Energieversorgungsunternehmen künftig schärfere Regeln zu Organisationsstruktur, Risikomanagement sowie Mindestanforderungen an Liquidität und Eigenkapital befolgen müssen. In erster Linie sollten die Eigentümer von acht systemrelevanten Stromunternehmen - also die Kantone und Gemeinden - verstärkt in der Pflicht stehen, damit der Bund nicht mehr einspringen muss.

Neue Regeln nicht mehrheitsfähig

Die geplanten Vorgaben fielen in der Vernehmlassung aber durch, insbesondere bei den Kantonen und den betroffenen Stromunternehmen. Die Vorlage schiesse über das Ziel hinaus und greife tief in die wirtschaftliche Freiheit der systemrelevanten Unternehmen ein, kritisierte beispielsweise der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Kein Nachbarland kenne derartige Vorgaben ans Eigenkapital.

Energieminister Albert Rösti konstatierte am Mittwoch in Bern vor den Medien, dass neue Lösungen hochkomplex und nicht auf Anhieb mehrheitsfähig seien. Deshalb habe der Bundesrat sein Departement beauftragt, die Vorlage bis Ende Jahr zu überarbeiten. Die Anforderungen an Eigenkapital, Liquidität und Verschuldung sollen vorerst nicht umgesetzt werden.

Weiterverfolgt werden sollen nur verstärkte Auskunftspflichten von grossen Stromfirmen gegenüber der Elektrizitätskommission (Elcom) - unter anderem zu Risikomodellen und -szenarien sowie Notfallplänen. Zudem sollen die Energiefirmen regelmässig über ihre Liquiditäts-, Eigenkapital- und Verschuldungssituation berichten müssen.

Weitere Prüfung bis in einem Jahr

Umfassende Eigenkapital- und Liquiditätsvorgaben sind laut dem Bundesrat jedoch nicht ganz vom Tisch. Im Sinne einer vom Parlament überwiesenen Motion werde das Energiedepartement allfällige Regeln erneut vertieft prüfen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung und das weitere Vorgehen soll der Bundesrat Mitte 2026 informiert werden.

Weil dadurch der nahtlose Übergang vom Rettungsschirm zu einer Nachfolgelösung zeitlich nicht mehr möglich ist, soll gleichzeitig die Geltungsdauer des Rettungsschirms um fünf Jahre bis Ende 2031 verlängert werden, wie Rösti sagte. «Somit gewinnen wir Zeit, um mehrheitsfähige Regeln zu finden.» Der Bundesrat eröffnete dazu eine verkürzte Vernehmlassung bis zum 14. Juli.

In einem ersten Schritt hatte der Bundesrat bereits das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten vorgelegt. Es soll mehr Transparenz im Energiehandel schaffen, die Aufsicht verbessern sowie die Systemstabilität und Versorgungssicherheit stärken. Das Parlament verabschiedete diese Vorlage in der Frühjahrssession.

(AWP)