Swica-Zusatzversicherte können damit im Kanton Genf ab sofort wieder den vollen Leistungsumfang in Anspruch nehmen - sowohl im Universitätsspital Genf als auch in nahezu allen Privatkliniken. Voraussetzung ist, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte das «Medicalculis»-Tarifmodell akzeptieren, das auf dem Branchen-Framework des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) basiert und von der Finanzmarktaufsicht Finma anerkannt ist. Andernfalls gilt ein Maximaltarif.
Hintergrund der Verhandlungen waren verschärfte Anforderungen der Finanzmarktaufsicht (Finma), die vor zwei Jahren alle Krankenversicherer zu einer Neuaushandlung der Tarife für private und halbprivate Spitalzusatzversicherungen zwangen. Während in den meisten Kantonen bereits früher Lösungen gefunden wurden, dauerten die Gespräche in Genf länger an.
ls/to
(AWP)