TIM und Fastweb hatten Anfang des Jahres ihre Zusammenarbeit für den 5G-Ausbau angekündigt. Damit sollte insbesondere die Versorgung in weniger dicht besiedelten Gebieten vorangetrieben werden. Zudem könnte im Rahmen der Vereinbarung jeder Betreiber in den entsprechenden Gebieten das Funkzugangsnetz (RAN) des jeweils anderen nutzen, um Doppelspurigkeit zu vermeiden. Durch Zusammenarbeit versprach sich Swisscom mittelfristig jährliche Einsparungen im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Laut Mitteilung hat die AGCM Bedenken in Hinsicht auf die Marktmacht der beiden Unternehmen. So würde sich über 60 Prozent des gesamten Frequenzspektrums in ihren Händen befinden. Durch die Zusammenarbeit könnte daher der Wettbewerb und Innovationsdruck sinken, Preisanreize abgeschwächt werden oder Koordinierungsrisiken entstehen, etwa bei zukünftigen Frequenzauktionen, heisst es weiter.
Schon bei der Ankündigung des Deals verwies Swisscom darauf, dass der Deal noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Behörden steht. Diese sind neben der AGCM auch noch das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) und die Kommunikationsbehörde (AGCom).
Die Wettbewerbshüter können die Kooperation nun genehmigen, Auflagen verhängen, die Vereinbarung modifizieren oder sie auch ganz untersagen. Wann die Entscheidung der AGCM gefällt wird, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Jedoch soll das Verfahren spätestens am 30. April 2027 abgeschlossen sein.
cg/
(AWP)
