Weil die Schweiz weder bei der Europäischen Union Mitglied ist noch über ein Stromabkommen mit der EU verfügt, lässt die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) die Schweizer Netzgesellschaft nicht an europäischen Regulierungsplattformen teilhaben. Dagegen wehrte sich Swissgrid vor dem Gericht der EU mit drei Klagen.

Das Gericht wies nun zwei Klagen ab, bei welchen es um die Teilnahme von Swissgrid an zwei europäischen Plattformen für Regelenergie, an denen die Schweizer Netzgesellschaft neu teilnehmen möchte, ging. Die dritte Klage betraf eine Plattform, an welcher Swissgrid bereits teilnimmt. Wegen dieser Teilnahme wurde die Klage gutgeheissen, wie es im Urteil hiess.

Swissgrid nehme die Urteile mit Bedauern und Enttäuschung zur Kenntnis, sagte ein Sprecher der Netzgesellschaft der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag auf Anfrage. Zudem wies er auf ein weiteres Verfahren hin, welches vor dem Gericht der EU hängig ist. Dabei gehe es um einen Rechtsstreit mit der Europäischen Kommission.

Verfahren wären mit Stromabkommen nicht notwendig

Mit einem Stromabkommen wären die Verfahren nicht notwendig gewesen und Swissgrid könnte wie die Netzbetreiber in der EU an den Plattformen teilnehmen, wie der Sprecher weiter sagte. Das Abkommen sei für Swissgrid primär aus Gründen der Netzsicherheit und der Reduktion der Betriebsrisiken unabdingbar.

Die Schweiz und die EU beschlossen vergangenes Jahr, ihre bilateralen Beziehungen weiterzuentwickeln. Unter anderem wurde ein Stromabkommen ausgehandelt. Dieses muss noch von den Gesetzgebern der beiden Parteien genehmigt werden.

Die Urteile des Gerichts sind nicht rechtskräftig. Ob Swissgrid Berufung einlegen werde, werde derzeit noch analysiert, erklärte der Sprecher.

(AWP)