Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plane daher die Abgabe von Biosimilars im Zuge laufender Revisionsprojekte zu fördern, wie es am Donnerstag mitteilte. Entsprechende Massnahmen sollen dem Bundesrat noch im laufenden Jahr vorgelegt werden.
Ein Biosimilar ist ein günstiges Nachahmermedikament von teuren biologischen Arzneimitteln. Weil diese Arzneimittel aufgrund des Herstellungsprozesses anders als Kopien chemisch produzierter Medikamente (sogenannte Generika) nie identisch mit dem Originalpräparat, ihm aber sehr ähnlich sind, werden sie Biosimilars genannt.
Da teure biologischen Wirkstoffe einen grossen Teil der steigenden Kosten für Arzneimittel verursachen, ist das Einsparpotenzial bei einem verstärkten Einsatz von kostengünstigeren Biosimilars bedeutend, wie das BAG in der Mitteilung schrieb. Bisher werden diese in der Schweiz sehr zurückhaltend eingesetzt.
Kostenübernahme gewährleistet
Mit der Bestätigung der Austauschbarkeit kam Swissmedic einer Forderung eines im Auftrag des BAG durchgeführten Health Technology Assessment (HTA) nach. Dieses zeigte auf, dass die Austauschbarkeit von Biologika und Biosimilars in der Schweiz weder im Heilmittelrecht noch im Krankenversicherungsrecht ausdrücklich geregelt ist. Diese rechtliche Unsicherheit bremst laut dem HTA den Einsatz von Biosimilars.
Für die Vergütung durch die Krankenversicherung bedeutet die Bestätigung der Austauschbarkeit, dass die Austauschbarkeit zwischen Referenzpräparaten und kostengünstigeren Biosimilars sowohl bei der ersten Anwendung als auch beim Wechsel vom Referenzpräparat auf ein Biosimilar gewährleistet ist.
mk/