Interne Abklärungen des Eidgenössisches Finanzdepartements und eine externe Begutachtung in dessen Auftrag hätten ergeben, dass die Einführung einer zweckgebundenen italienischen Gesundheitsabgabe konform wäre mit dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz-Italien. Dies teilte der Mediensprecher des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Hintergrund des Gutachtens ist ein neuer Artikel im italienischen Haushaltsgesetz. Dieser sieht vor, dass Grenzgänger zwischen 3 und 6 Prozent ihres Nettolohns an das italienische Gesundheitssystem entrichten müssen. Damit sollen Boni für das Gesundheitspersonal finanziert sowie die Abwanderung aus dem Piemont und der Lombardei in die Schweiz begrenzt werden.

(AWP)