Sagt das Stimmvolk Ja zur entsprechenden Verfassungsänderung, unterstehen neu Beschlüsse über einmalige Ausgaben des Grossen Rates ab sechs Millionen Franken einer obligatorischen Volksabstimmung. Gleiches gilt für neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 1,2 Millionen Franken. Die Regierung könnte auf einmal bis zu 200'000 oder jährlich wiederkehrend 40'000 Franken in eigener Kompetenz ausgeben.

Die Finanzkompetenzen des Regierungsrates und des Parlamentes würden sich damit verdoppeln. Auch bei den fakultativen Volksabstimmungen über vom Grossen Rat beschlossene Ausgaben soll es Änderungen geben. Bis anhin konnten 2000 Stimmberechtigte innert drei Monaten für eine einmalige Ausgabe ab einer Million respektive eine neue, jährlich wiederkehrende Ausgabe ab 200'000 Franken eine Abstimmung verlangen. Neu gelten zwei Millionen beziehungsweise 400'000 Franken als Grenze.

Letzte Anpassung vor mehr als 30 Jahren

Die angestrebte Verfassungsänderung, welche zwingend zur Abstimmung gebracht werden muss, wurde durch eine Parlamentarische Initiative eines SVP-Grossrats initiiert. Das Parlament sprach sich deutlich für diese aus. Ebenso die Regierung.

Die Finanzkompetenzen seien seit 1990 nicht mehr geändert worden, heisst es in der Botschaft des Regierungsrates zur Abstimmung. Gleichzeitig seien die Bevölkerung, die jährlichen Ausgaben und die Wirtschaftsleistung in der Zwischenzeit stark gewachsen. Die Kompetenzen müssten an diese Entwicklungen angepasst werden, damit die Funktionsfähigkeit sowie die Effizienz des Kantons erhöht werde.

Als Gegenargumente werden in der Botschaft aufgeführt, dass die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung eingeschränkt werden. Parlament und Regierung würden durch die Verdoppelung der Grenzwerte mehr Macht erhalten.

(AWP)