Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 31 zu 12 Stimmen. Gegen die Vorlage stimmten in der Gesamtabstimmung SP, Grüne und GLP. Eine Nein-Stimme gab es aus den Reihen der Mitte-Partei. Wegen einer verbliebenen Differenz muss sich nun noch einmal der Nationalrat mit der Sache befassen.
Dabei geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen die Schweiz Notfallzulassungen von EU-Mitgliedstaaten automatisch nachvollziehen soll. Der Ständerat möchte dies nur tun, sofern die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt des Herkunftslandes des Pflanzenschutzmittels mit jenen der Schweiz gleichwertig sind.
Erarbeitet hatte die Vorlage die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats. Den Anstoss dazu gab eine parlamentarische Initiative von Mitte-Präsident und -Nationalrat Philipp Matthias Bregy (VS).
Punktuelle Prüfung
Die Schweizer Behörden sollen gemäss dem Gesetzestext in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich sowie den Niederlanden und Belgien zugelassene Pflanzenschutzmittel nur noch in Bereichen umfassend prüfen, für die es in der Schweiz besondere Schutzbestimmungen gibt.
Dies sei zum Beispiel beim Gewässerschutz der Fall, hatte die Wirtschaftskommission des Ständerats nach der Vorberatung des Geschäfts mitgeteilt. Es sei dringend nötig, Pflanzenschutzmittel schneller zuzulassen, argumentierte ihre Mehrheit.
Die Schweizer Behörden nähmen im Einklang mit der EU immer mehr Pflanzenschutzmittel vom Markt, sagte Mehrheitssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG). Anders als in der EU erfolge die Zulassung neuer Mittel aber nicht im gleichen Tempo.
Gleich lange Spiesse
Es ergebe keinen Sinn, das gleiche Verfahren zwei Mal durchzuführen, sagte Werner Salzmann (SVP/BE). «Wir stellen in der Schweiz fest, dass wir faktisch einen Zulassungsstopp haben.» Dies führe dazu, dass moderne, sicherere Produkte nicht eingesetzt werden könnten. Die Schweizer Landwirtschaft brauche gleiche Rahmenbedingungen wie die europäische Konkurrenz.
Eine Minderheit der vorberatenden Ständeratskommission beantragte Nichteintreten. Sie war der Ansicht, dass ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren bereits auf dem Verordnungsweg vorgesehen sei. Auch der Bundesrat war für Nichteintreten. Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag mit 32 zu 13 Stimmen ab.
Die Vorlage sei einseitig auf die Landwirtschaft ausgerichtet, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) namens der Minderheit. Sie trage den Besonderheiten der Schweiz - etwa hinsichtlich Niederschlagsintensität und Hanglagen - und dem Schutz von Gesundheit und Umwelt zu wenig Rechnung.
Kritik von Umweltorganisationen
Moser wies unter anderem darauf hin, dass Zusammenhänge zwischen Pflanzenschutzmitteln und der Parkinson-Krankheit nachgewiesen seien. Zudem schadeten Pestizide der Biodiversität. Besonders kritisierte sie das Ansinnen, Notfallzulassungen automatisch zu übernehmen. Kein EU-Mitgliedstaat tue dies.
Die Umweltorganisationen Pro Natura, WWF und Birdlife Schweiz übten bereits im Vorfeld des Entscheids Kritik an dem Vorhaben. Die Vorlage schwäche den Schutz vor hochgiftigen Pestiziden in der Schweiz, schrieben sie in einer Mitteilung. Die Schweiz gebe damit ihre regulatorische Selbstbestimmung auf. Die parlamentarische Initiative Bregys reihe sich ein in eine Vielzahl von Vorstössen, die den Gewässerschutz abbauten.
Der Ständerat hatte sich am Donnerstag auch mit zwei Motionen aus dem Nationalrat zu befassen. Bregy und Christine Badertscher (Grüne/BE) forderten darin ein Fast-Track-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel mit risikoarmen Wirkstoffen. Äusserst knapp mit Stichentscheid von Präsident Stefan Engler (Mitte/GR) überwies der Rat die Vorstösse an den Bundesrat.
(AWP)
