Fest steht: Alle, die im nächsten Dezember eine Altersrente bekommen, erhalten zum ersten Mal auch die 13. AHV. Eine Mehrheit von Volk und Kantonen hatten sich im Frühjahr 2024 für die «Dreizehnte» ausgesprochen - entgegen der Haltung von Bundesrat und Parlament.
Wie hoch die zusätzliche Rente sein wird, kann die zuständige Stelle in Bern noch nicht sagen. Erst im Dezember werde die genaue Berechnung möglich sein, da sich die Rente im Laufe des Jahres ändern könne, heisst es. Wie viel die Rentnerinnen und Rentner von dem erhaltenen Geld effektiv behalten können, hängt zudem von den Steuern ab. Dazu ist schon heute abschätzbar, wie viel über Einkommens- und Mehrwertsteuer an den Staat zurückfliessen wird.
Der Kanton Zürich beispielsweise rechnet mit einem jährlichen Einkommenssteuerertrag aufgrund der 13. AHV-Rente von rund 37 Millionen Franken, was 0,8 Prozent des gesamten Einkommenssteuerertrags ausmache, schreibt die Regierung. Den Angaben zufolge verteilen sich die Abgaben auf rund 190'000 Personen - womit pro Person und Jahr durchschnittlich knapp 200 Franken an die Kantonskasse zurückgehen.
Allerdings wird es tiefere und höhere Beträge geben, wie UBS-Ökonomin Elisabeth Beusch auf Anfrage von cash.ch sagt: «Bei den zusätzlichen Einkommenssteuern wird der persönliche Grenzsteuersatz ausschlaggebend sein. Dieser bestimmt, wie viel man von der zusätzlichen Rente an Steuern abgeben muss, hängt jedoch stark von der persönlichen Situation ab - insbesondere vom Zivilstand, dem Wohnort, der Höhe des Haushaltseinkommens und der Konfession.»
Beusch gibt ein Beispiel: Eine alleinstehende Rentnerin mit der laut offizieller Statistik durchschnittlichen monatlichen AHV-Rente von 1923 Franken und einer Pensionskassenrente von 1858 Franken hat ein Jahreseinkommen samt 13. AHV-Rente von rund 47'300 Franken. Damit beträgt ihr Grenzsteuersatz für die direkte Bundessteuer 2,64 Prozent.
Ist sie in der Stadt Zürich wohnhaft, so beträgt der Grenzsteuersatz 5 Prozent. In Genf liegt dieser Grenzsteuersatz bei 12,8 Prozent. Addiert man die Einkommenssteuern zusammen und multipliziert mit den jeweiligen Steuerfüssen des Bundes und in den Kantonen, so resultiert ein Grenzsteuersatz von über 15 Prozent für Zürich und über 27 Prozent für Genf. In Genf wird die 13. AHV-Rente durch die Einkommenssteuer also stärker reduziert als in Zürich.
Finanzierung über Mehrwertsteuer bindet auch die Rentnerinnen und Rentner ein
Die Volksinitiative, die im März 2024 angenommen wurde, hat die Finanzierung der neuen AHV-Rente offen gelassen. Woher das Geld genau stammen soll, ist bis dato auch noch nicht bestimmt; das Parlament arbeitet daran. Der zuletzt diskutierte Vorschlag ist eine Mehrwertsteuererhöhung, wobei der Normalsatz um 0,7 Prozentpunkte auf 8,8 Prozent, der Sondersatz für die Hotellerie um 0,4 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Waren des täglichen Bedarfs um 0,2 auf 2,8 Prozent steigen sollen.
Kommt es zu dieser Mehrwertsteueranhebung, so «wären die Effekte für die einzelnen Rentner eher limitiert», sagt UBS-Ökonomin Beusch. Ausgehend von Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS) schätzt sie, dass die Beispielrentnerin mit einem Jahreseinkommen - samt 13. AHV-Rente - von zirka 47'300 Franken rund 7 bis 10 Franken pro Monat respektive 84 bis 120 Franken pro Jahr mehr für ihren bisherigen Konsum ausgeben würde.
«Gibt sie zusätzlich einen Teil der Rente für Güter aus, die sie zuvor nicht konsumiert hat, dann ist der jeweilige Mehrwertsteuertarif ausschlaggebend. Kauft sie zum Beispiel Lebensmittel, so wären es keine 0,7 Prozent, die sie zusätzlich abgeben würde, sondern zusätzlich nur 0,2 Prozent, wegen der reduzierten Mehrwertsteuersätzen», so Beusch.
Wer allerdings öfter Waren und Dienstleistungen kauft, die zum Normalsatz besteuert werden, wird tiefer in die Tasche greifen müssen. Beispiele solcher Güter sind Uhren, Schmuck, Kleider, Möbel, Computer, Fernsehgeräte, Kameras, Autos, Essen und Trinken im Restaurant sowie das Haareschneiden beim Coiffeur.
Geringer wäre der Effekt auf die Netto-Einkommen der Rentnerinnen und Rentner, wenn die 13. AHV auch über höhere Lohnbeiträge liefe. Denn diese werden von den Erwerbstätigen und den Arbeitgebern geleistet. Ende Januar wollte zuständige Kommission des Ständerates den Vorschlag, die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge anzuheben, weiter prüfen lassen und später nochmals über das Konzept befinden.
Kaufkraft aller Haushalte sinkt
Freilich wird eine höhere Mehrwertsteuer nicht nur die Pensionierten, sondern grundsätzlich alle Konsumentinnen und Konsumenten betreffen, wenn auch je unterschiedlich. Offizielle Zahlen des Bundes gehen bei einer Anhebung der Mehrwertsteuersätze um 0,7 beziehungsweise 0,4 und 0,2 Prozentpunkten von einem Effekt zwischen 135 und 633 Franken je Haushalt und Jahr aus. Die Kaufkraft werde daher um 0,26 Prozent beim Fünftel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und von 0,37 bis 0,42 Prozent beim Fünftel der Haushalte mit den tiefsten Einkommen abnehmen.
Längerfristig gesehen sind Sätze der Schweizer Konsumsteuer mehrfach angehoben werden. Einst lag der Satz bei 6,5 Prozent. Mit der Finanzierung der 13. AHV kann er auf 8,8 Prozent steigen. Eine weitere Anhebung zugunsten der Armee steht im Raum.
Nun: Der Effekt, den die Finanzierung der neuen AHV-Rente auslöst, macht einige hundert Franken pro Jahr aus. Ob man das als viel oder als wenig taxieren soll, hängt auch von persönliche Einschätzung ab. Sie wird aber mitunter ausschlaggebend sein. Denn die Mehrwertsteuererhöhung untersteht einer obligatorischen Abstimmung; Volk und Kantone müssen zustimmen.
Laut einer am Dienstag erschienen Umfrage des «Blick» und der Meinungsforscher von Sotomo spricht sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger allerdings gegen eine Anhebung der Steuersätze aus: 66 Prozent sind «klar dagegen» oder «eher dagegen». Konkret: Die 13. AHV-Rente soll nicht durch eine um 0,7 Prozentpunkte höhere Mehrwertsteuer finanziert werden.
Gründe dafür werden in den schon bestehenden Aufwendungen liegen: Wohl sehen die meisten der befragten Menschen in einer «eher guten» oder «sehr guten» finanziellen Situation. Eine Mehrheit der Leute sagt aber, dass sich ihre Lebenshaltungskosten in den letzten zwei Jahren erhöht haben; 43 Prozent sorgen sich zudem wegen höher werdender Steuern und Abgaben, und wiederum 63 Prozent geben an, dass sie den Konsum aufgrund steigender Kosten schon eingeschränkt haben.

