Die Mehrwertsteuer trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Sie sollte nicht nur die alte Umsatzsteuer ersetzen, sondern auch das Schweizer Steuersystem modernisieren, gerechter und transparenter gestalten, es mit internationalen Standards in Einklang bringen und gleichzeitig stabile Steuereinnahmen gewährleisten. Der Steuersatz wurde damals auf 6,5 Prozent festgelegt.
Eine erste Erhöhung auf 7,5 Prozent erfolgte 1999. Ziel war bereits damals die Sicherung der Finanzierung der AHV und der IV, die einem zunehmenden demografischen und finanziellen Druck ausgesetzt waren.
Nach einer Volksabstimmung wurde die Mehrwertsteuer 2001 erneut leicht auf 7,6 Prozent erhöht. Damit sollten grosse Eisenbahninfrastrukturprojekte finanziert werden, insbesondere die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) und das Netzprojekt Bahn 2000.
Ein Jahrzehnt später, im Jahr 2011, wurde der Normalsatz der Mehrwertsteuer erneut angehoben, diesmal auf 8 Prozent, um das Defizit der IV auszugleichen und das Wachstum ihrer Verschuldung einzudämmen. Diese Erhöhung war jedoch zeitlich begrenzt, und die Sätze sollten Ende 2017 wieder auf ihr vorheriges Niveau zurückkehren.
Eine erste Senkung im Jahr 2018
Nach dem Nein des Volkes zur Reform der Altersvorsorge sank der normale Mehrwertsteuersatz auf den 1. Januar 2018 erstmals in seiner Geschichte auf 7,7 Prozent. Dieser Satz beinhaltete aber auch eine Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur.
Die vorerst letzte Erhöhung auf 8,1 Prozent erfolgte am 1. Januar 2024 nach der Abstimmung vom 25. September 2022. Damals stand erneut die Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit der AHV zur Debatte.
Gegenwärtig debattieren die eidgenössischen Räte über eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer, dieses Mal zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, die letztes Jahr vom Volk gutgeheissen wurde. Dem Bundesrat folgend hat der Nationalrat letzte Woche eine vorübergehende Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte bis 2030 beschlossen.
Der Ständerat plädiert hingegen für eine Erhöhung um maximal einen Prozentpunkt. Eine erste Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte soll sofort erfolgen, eine zweite soll eine mögliche Abschaffung oder Anhebung der Rentenobergrenze für verheiratete Paare finanzieren. Die Kleine Kammer will dies mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge koppeln.
Im Jahr 2025 bringt die Mehrwertsteuer dem Bund rund 30 Milliarden Franken ein und ist damit mit rund 31 Prozent der Gesamteinnahmen die zweitwichtigste Einnahmequelle. Sie finanziert hauptsächlich die Ausgaben des Bundes, sei es für die AHV, den allgemeinen Staatsbetrieb, den Verkehr, die Bildung, die Landwirtschaft oder die internationale Zusammenarbeit.
(AWP)
Dieser Artikel wurde erstmals am 20.09.2025 publiziert.
8 Kommentare
die MwSt ist entzogene wirtschaftsleistung , wo das endet sieht man über der grenze richtung D und AT....
wenn sich der staat an jedem handel etwas abzweigt könnte man hier auch von enteignung sprechen da der fiskus ja gleich nochmal für das selbe geld ende jahr die hand aufhält.... es aber wie gesagt eimerweise aus den fenster kippt wohl inc dem eimer , das volk bezahlt ja n neuen eimer....
Bravo, 19bomaso61, so ist es. Das die Herren nicht rechnen können sollte schon lange bekannt sein.
Gerne viel für s Ausland und die Asylpolitik.
Dort gibt es das Lob das Sie brauchen.
Das gleiche hinterhältige Verhalten jetzt mit der EU.
Reduziert endlich die Lohnsummen bei Bund und Kantonen: 70 Milliarden Lohnsumme beim Bund sind bei den Fehlleistungen, z. B. bei der F35-Beschaffung, eindeutig zu viel. Auch die Kantone – allen voran die Ausgleichsbezüger – müssen sparen lernen. Schliesslich macht es die Privatwirtschaft vor: in schlechten Zeiten wird ebenfalls gespart, und das erfahren jeweils besonders schmerzlich die Lohnbezüger. Das sollte auch für Bund und Kantone gelten.
Das Problem ist, dass die öffentliche Hand denkt, dass sie konkurrenzfähige Löhne rein über den Nominallohn bezahlen muss um gute Leute zu kriegen. Der faktische Kündigungsschutz sollte aber insbesondere in unsicheren Zeiten auch berücksichtigt werden, und so sollte die öffentliche Hand ggü. der Privatwirtschaft leicht tiefere Löhne bezahlen und sicher nicht höhere.
die frage ist eher womit ist n 6 stelliger lohn eines bundesrats gerechtfertigt der 100% ab steuern bezahlt wird?
wo liegt der mehrwert für das land bzw der bevölkerung?
da die MwSt entzogene wirtschaftsleistung ist sollte sie ausschlieslich dafür verwendet werden , es braucht infrastruktur das die wirtschaft vorankommt.... jeder betrieb der langfristig existiert rechnet so.... wählt endlich mehr ökonomen die sowas gelernt haben , glaub da kommt weniger blödsinn dabei raus bzw schlimmer können die es auch nicht machen
logischer wäre es gewesen den anteil AHV anzupassen also ne finanzierung aus der quelle was mal wieder dazu führt das die jungen die alten erhalten was aber schon vor jahren hätte sein müssen bevor das system in schieflage kommt und dann keine notfall aktionen erfordert hätte
Wieso die Mwst. und nicht die Bundessteuer anheben?
Wieviele wissen nicht, dass die Mwst. der Unterschicht viel mehr aufs Portemonnaie drückt als die Bundessteuer.
Durch die normale Steuer käme mehr die Sozialfunktion (Umverteilung von „Reich“ zu „Arm“) zum Zuge. Wir würden denen, welche mit dem Einkommen unter 50‘000.- sind einen Dienst erweisen. Ich wäre generell dafür mehr mit der Bundessteuer zu arbeiten und die Mwst. zu reduzieren. Unter- bis Mittelschicht hätte am meisten davon und die Wirtschaft wäre bestimmt auch nicht abgeneigt. ;)
Sie überlegen wie man das Geld "Anderen" wegnehmen kann so dass es Ihnen am wenigsten weh tut. Was spräche denn dagegen die Luft aus dem sich auch in der Schweiz immer mehr aufblähenden sozialen Komplex abzulassen?