Die Mehrwertsteuer trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Sie sollte nicht nur die alte Umsatzsteuer ersetzen, sondern auch das Schweizer Steuersystem modernisieren, gerechter und transparenter gestalten, es mit internationalen Standards in Einklang bringen und gleichzeitig stabile Steuereinnahmen gewährleisten. Der Steuersatz wurde damals auf 6,5 Prozent festgelegt.

Eine erste Erhöhung auf 7,5 Prozent erfolgte 1999. Ziel war bereits damals die Sicherung der Finanzierung der AHV und der IV, die einem zunehmenden demografischen und finanziellen Druck ausgesetzt waren.

Nach einer Volksabstimmung wurde die Mehrwertsteuer 2001 erneut leicht auf 7,6 Prozent erhöht. Damit sollten grosse Eisenbahninfrastrukturprojekte finanziert werden, insbesondere die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) und das Netzprojekt Bahn 2000.

Ein Jahrzehnt später, im Jahr 2011, wurde der Normalsatz der Mehrwertsteuer erneut angehoben, diesmal auf 8 Prozent, um das Defizit der IV auszugleichen und das Wachstum ihrer Verschuldung einzudämmen. Diese Erhöhung war jedoch zeitlich begrenzt, und die Sätze sollten Ende 2017 wieder auf ihr vorheriges Niveau zurückkehren.

Eine erste Senkung im Jahr 2018

Nach dem Nein des Volkes zur Reform der Altersvorsorge sank der normale Mehrwertsteuersatz auf den 1. Januar 2018 erstmals in seiner Geschichte auf 7,7 Prozent. Dieser Satz beinhaltete aber auch eine Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur.

Die vorerst letzte Erhöhung auf 8,1 Prozent erfolgte am 1. Januar 2024 nach der Abstimmung vom 25. September 2022. Damals stand erneut die Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit der AHV zur Debatte.

Gegenwärtig debattieren die eidgenössischen Räte über eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer, dieses Mal zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, die letztes Jahr vom Volk gutgeheissen wurde. Dem Bundesrat folgend hat der Nationalrat letzte Woche eine vorübergehende Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte bis 2030 beschlossen.

Der Ständerat plädiert hingegen für eine Erhöhung um maximal einen Prozentpunkt. Eine erste Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte soll sofort erfolgen, eine zweite soll eine mögliche Abschaffung oder Anhebung der Rentenobergrenze für verheiratete Paare finanzieren. Die Kleine Kammer will dies mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge koppeln.

Im Jahr 2025 bringt die Mehrwertsteuer dem Bund rund 30 Milliarden Franken ein und ist damit mit rund 31 Prozent der Gesamteinnahmen die zweitwichtigste Einnahmequelle. Sie finanziert hauptsächlich die Ausgaben des Bundes, sei es für die AHV, den allgemeinen Staatsbetrieb, den Verkehr, die Bildung, die Landwirtschaft oder die internationale Zusammenarbeit.

(AWP)