Der Nationalrat und der Ständerat können sich nicht einigen, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Der Nationalrat will für den «Dreizehnten» der AHV nach wie vor lediglich die Mehrwertsteuer erhöhen, und das befristet bis 2033. Mit 101 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen hielt er am Dienstag an diesem früheren Entscheid fest.
Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde mit dem Vorschlag des Nationalrates um 0,5 Prozentpunkte und den Sondersatz für die Hotellerie um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Diese Aufstockungen sollen aber lediglich bis 2033 gelten.
SVP, FDP und GLP setzen sich durch
Der Ständerat hingegen will die Mehrwertsteuer und zugleich die Lohnbeiträge erhöhen, und das ohne Befristung. Er will um 0,3 Prozentpunkte höhere Lohnbeiträge. Die Mehrwertsteuer würde um 0,4 und der Hotellerie-Sondersatz würde um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Auch der Bundesrat unterstützt diesen Weg.
Im Nationalrat setzten sich am Dienstag SVP, FDP und GLP durch mit dem Nein zu höheren Lohnabgaben für die 13. Rente. Die Kosten für die neue Leistung dürften nicht den Erwerbstätigen und den Jüngeren aufgeladen werden, sagte Corina Gredig (GLP/ZH).
Die Bevölkerung habe beim Abstimmen nicht gewusst, wie die 13. Rente finanziert werden solle, ergänzte Diana Gutjahr (SVP/TG). Die Mehrheitsvariante sei die beste aller schlechten Lösungen.
Jenen, die knapp bei Kasse seien, helfe es nicht, wenn man jetzt wie die Minderheit auf die höheren Lohnbeiträge jener hinweise, die höhere Einkommen leisteten, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH). «Deswegen haben sie nicht mehr Geld.» Die höhere Mehrwertsteuer hingegen bezahlten alle.
Eine starke Minderheit mit SP, Mitte und Grünen gab wie der Ständerat einer Mischfinanzierung den Vorzug. Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) sagte, das Konzept des Ständerats komme Menschen mit tieferen Löhnen und Familien entgegen, auch weil die Mehrwertsteuer für Güter des täglichen Bedarfs nicht erhöht werde.
Auch brauche es eine Lösung, die an der Urne bestehe und auf Dauer ausgelegt sei. Die befristete Mehrwertsteuererhöhung bringe der AHV zu wenig Geld ein, fügte Samira Marti (SP/BL) hinzu. «Damit setzen Sie den Volksentscheid nicht um.» Die von der Mehrheit im Grunde angestrebte Rentenaltererhöhung sei nicht mehrheitsfähig.
Gespaltene Sozialpartner
Wie die Räte sind auch die Sozialpartner in der Frage gespalten: Grosse Wirtschaftsverbände bevorzugen den Weg des Nationalrates. Die gewerkschaftliche Seite hingegen unterstützt die vom Ständerat beschlossene Mischfinanzierung.
Nun muss die Einigungskonferenz einen Kompromiss ausarbeiten. Je 13 Mitglieder der Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Kammern werden delegiert, entsprechend der Fraktionsstärke im jeweiligen Rat. Über den Antrag der Konferenz wird der Ständerat am Donnerstag entscheiden. Voraussichtlich am 17. Juni ist der Nationalrat am Zug.
Hat der Einigungsantrag keinen Erfolg im Parlament, wird die 13. AHV-Rente ab kommendem Dezember ausbezahlt, ohne dass klar ist, wie sie finanziert wird. 4,2 Milliarden Franken sind dafür 2026 nötig. Rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden 2040.
Der Bundesrat hat für den Fall der Nichteinigung ein Szenario in seine kürzlich in Vernehmlassung gegebene Reformvorlage «AHV 2030» eingebaut: Sie enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive als Variante nur eine höhere Mehrwertsteuer. Mehr Mehrwertsteuer wäre auch nötig, wenn die 13. Rente befristet finanziert wird - so, wie es der Nationalrat will.
(AWP)
