Was kaum mehr politisch mehrheitsfähig ist, wird von Ökonomen als eines von drei Konzepten zur langfristigen Finanzierung der 13. AHV-Rente aufgegriffen: Ein höheres Rentenalter. Konkret geht es um ein 19 Monate längeres Erwerbsleben, wodurch das Rentenalter von 65 auf zwischen 66 und 67 Jahre steigen würde. So liesse sich die 13. AHV-Rente vollständig gegenfinanzieren, heisst es in dem diese Woche erschienenen Bericht des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP).
Eine solche Rentenalteranhebung trägt laut der Forschungsgruppe dem Fairnessgedanken eher Rechnung als andere Finanzierungswege: Es ergebe sich «eine deutlich gleichmässigere Verteilung der Zusatzlast unter den Erwerbstätigen», schreiben die Ökonomen, zu denen IWP-Direktor Christoph Schaltegger und IWP-Bereichsleiterin Melanie Häner-Müller gehören. Am ausgewogensten sei die Rentenalteranpassung deshalb, «da sie die Bezugsdauer verkürzt und damit die Belastung über die Generationen hinweg verteilt».
Angesprochen ist: Wer länger im Erwerbsleben bleibt, wird weniger lange Renten aus der ersten Säule beziehen. Und das wären dem Konzept zufolge alle, die nach 2029 in Rente gehen. Ab diesem Zeitpunkt könne die Massnahme greifen, sagen die Ökonomen. Zuvor werde erst noch die schrittweise Rentenalterhöhung für Frauen gemäss der AHV-21-Reform umgesetzt.
Die «Dreizehnte» kann aber auch durch eine Mehrwertsteuererhöhung um 1,1 Prozentpunkte sowie durch um 9,5 Prozent höhere Lohnbeiträge gedeckt werden, wie die Analyse aufzeigt. Während die erhöhten Lohnbeiträge die Erwerbsbevölkerung und dabei insbesondere die noch Jüngeren in die Pflicht nimmt, werden über eine Mehrwertsteueranhebung auch die Rentnerinnen und Rentner an der AHV-Finanzierung beteiligt. Allerdings werden hier auch die jüngeren Menschen tiefer ins Portemonnaie greifen müssen - vor allem dann, wenn sie sich in den Jahren bis zur Pensionierung konsumfreudig verhalten.
Hintergrund der IWP-Studie ist die nach wie vor offene Frage, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Dass die Zusatzrente kommt, steht fest. Ab Dezember 2026 wird sie ausbezahlt - und zwar an die aktuellen Rentner und zukünftig auch an die Leute, die heute noch arbeiten und erst in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten.
Laut den Berechnungen des in Luzern beheimateten Instituts wird die 13. AHV-Rente in den nächsten rund 30 Jahren zu einem «erheblichen» Defizit der AHV führen. «Wird an der heutigen AHV nichts verändert, gibt es Defizite über zwei Generationen, die von den aktuellen oder zukünftigen Generationen geschultert werden müssen», sagen die Forscher.
Auch die Finanzperspektiven, die der Bundesrat herausgegeben hat, gehen von einem inskünftig negativen AHV-Umlageergebnis aus. Das heisst, das Sozialwerk der ersten Säule wird mehr ausgeben als es über Beiträge und Zuschüsse einnimmt. Dies unter der Annahme, dass die Mehrwertsteuer ab 2027 um 0,7 Prozentpunkte erhöht und der Bundesbeitrag auf 19,5 Prozent gesenkt wird. Stabil entwickeln dürfte sich der AHV-Ausgleichsfonds. Laut dem Hauptszenario der Landesregierung wird er auch nach 2030 über 65 Milliarden Franken Kapital haben. Der Fonds ist dazu da, kurzfristige Einnahmeschwankungen auszugleichen.
Anders als das IWP in seinem Bericht spricht in Bundesbern kaum jemand mehr laut und wenig bis nichts für eine Rentenaltererhöhung. National- und Ständerat diskutieren zurzeit darüber, ob nur die Mehrwertsteuer- oder die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge angehoben werden sollen. Ein längeres Erwerbsleben soll hingegen nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern über Anreize gefördert werden. So sollen etwa die Zuschläge bei einem Rentenaufschub erhöht werden.
Melanie Häner-Müller schätzt denn auch die Chancen einer Renteralteranhebung um 19 Monate als nicht hoch ein. Aussichtslos sei das in dem soeben veröffentlichten Bericht diskutierte Konzept indes keineswegs. Die Ökonomin verweist auf Entwicklungen im Ausland: «Zahlreiche OECD-Länder – darunter etwa Dänemark, Italien oder die Niederlande – haben sogar gesetzliche Mechanismen eingeführt, die das Rentenalter automatisch an die Entwicklung der Lebenserwartung koppeln».
In der Schweiz wurde eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung ebenfalls diskutiert, in der Abstimmung vom März 2024 über die sogenannte Renteninitiative aber abgelehnt.

