Abgangsentschädigungen für Spitzenbeamte sorgen seit Jahren für Empörung. Zum Teil erfolgen sie unter fragwürdigen Umständen. Blick enthüllte letztes Jahr, dass SP-Bundesrat Beat Jans Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle einen goldenen Fallschirm von 340'000 Franken gewährte – obwohl die oberste Polizistin nicht Knall auf Fall gehen musste, sondern noch neun Monate im Amt blieb. Daraufhin diskutierte das Parlament über eine «Lex della Valle». Aktuell wird eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet.
Recherchen von Blick zeigen: Die Abgangsentschädigungen haben letztes Jahr zugenommen. 2024 mussten die Steuerzahler knapp 2,9 Millionen Franken für Abgangsentschädigungen blechen – eine halbe Million mehr als 2023.
Baume-Schneider löst Keller-Sutter ab
Am teuersten war letztes Jahr das Innendepartement unter SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die das Negativranking mit 963’952 Franken anführt – gefolgt von der ehemaligen Mitte-Bundesrätin Viola Amherd, deren Verteidigungsdepartement 672’539 Franken auszahlte.
An dritter Stelle folgt SVP-Bundesrat Albert Rösti; die Ämter seines Infrastrukturdepartement (UVEK) wandten 597’088 Franken für goldene Fallschirme auf. Am sparsamsten war letztes Jahr FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die 58’225 Franken auszahlte. Im Vorjahr war Keller-Sutters Departement noch Negativspitzenreiter mit 754’575 Franken.
Zu den kuriosen Abgangsentschädigungen der letzten Jahre gehört ein Vorgang aus dem Aussendepartement (EDA). Gemäss einer Auswertung der «NZZ am Sonntag» genehmigte FDP-Bundesrat Ignazio Cassis seinem Parteikollegen Jon Fanzun eine Abfindung von über 70’000 Franken, als Fanzun das EDA verliess, um FDP-Generalsekretär zu werden. Cassis' Departement verteidigt die Sonderzahlung: «Diese entsprach der vertraglichen Kündigungsfrist von Jon Fanzun von vier Monaten. Ein möglichst rascher Arbeitsbeginn von Jon Fanzun lag damals im Interesse aller Parteien, weshalb eine entsprechende Austrittsvereinbarung vereinbart wurde.»
Laut dem Arbeitsrechtler Roger Rudolph von der Uni Zürich wirft diese Argumentation Fragen auf: Eine kurzfristige Befreiung aus dem Arbeitsverhältnis, um eine neue Stelle anzutreten, sei bereits ein Entgegenkommen – der Bund wäre nicht verpflichtet gewesen, zusätzlich noch eine Abfindung zu bezahlen.
Dieser Artikel ist zuerst bei Blick.ch erschienen.
2 Kommentare
Abgangsentschädigungen sind leider meist nur Abzocke, egal ob privat oder beim Staat. Die gibt es meist nur bei ohnehin hohen Salären. Das Ganze schadet dem Vertauen in die Organisationen. Vetternwirtschaft.
Man kann das auch so sehen: Wer grosszügig Abfindungen zuspricht, tut dies auch im Hinblick auf den eigenen Abgang. Man spricht dann von langjähriger Tradition und Gewohnheitsrecht oder schlicht: Haben wir immer so gemacht - gleiches «Recht » für alle und weiter im Abfindungstakt.