Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche möglichst einzudämmen, seien ersten Erhebungen zufolge etwa 400'000 Hühner, Enten, Gänse und Puten gekeult und anschliessend entsorgt worden. Das teilte eine Sprecherin des für Tiergesundheit zuständigen Instituts mit Sitz in Greifswald auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die grössten Verluste gab es bislang in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. So mussten in zwei Betrieben in Vorpommern insgesamt fast 150'000 Legehennen getötet werden. Der Landkreis Märkisch-Oderland gab am Sonntag bekannt, dass dort infolge der Vogelgrippe weitere 130'000 Tiere gekeult werden.
In Niedersachsen, Bayern, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kam es ebenfalls zur vorsorglichen Tötung Tausender Nutztiere. Vorausgegangen waren Analysen im Friedrich-Loeffler-Institut, die Infektionen mit dem hochansteckenden Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 bestätigten.
Mit Vogelzug steigt Infektionsgefahr
Erkrankte Wildvögel, die auf dem Weg in ihre Winterquartiere im Süden Rast machen, gelten als Überträger der Geflügelpest. Zwar ist die Tierseuche in Deutschland inzwischen ganzjährig verbreitet, doch mit dem Vogelzug im Herbst gewinnt das Infektionsgeschehen deutlich an Fahrt.
Nach Einschätzung des Loeffler-Instituts hat die Infektionswelle in diesem Jahr früher eingesetzt als üblich. Zudem seien Kraniche in einem bislang nicht gekannten Ausmass betroffen. Vor allem im Linumer Teichland im Nordwesten Brandenburgs gibt es ein massenhaftes Kranich-Sterben.
Minister Rainer für höhere Entschädigungszahlungen
Der Höhepunkt des Vogelzugs steht noch bevor. Damit sei für Tierhalter die Gefahr, dass die Vogelgrippe in ihre Bestände eingeschleppt wird, weiterhin gross, hiess es. Die Betriebe wurden ermahnt, die Hygienemassnahmen genauestens einzuhalten und Kontakte zu Wildvögeln zu unterbinden.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft warnte: «Wenn wir nicht handeln, riskieren wir nicht nur Tiergesundheit, sondern auch die Versorgungssicherheit.»
Den finanziellen Schaden können Halter bei der Tierseuchenkasse geltend machen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sprach sich dafür aus, die Obergrenze von Entschädigungszahlungen für Tiere, die getötet werden müssen, von bislang 50 Euro auf bis zu 110 Euro hochzusetzen. In der Regel ist der Marktwert Grundlage für Entschädigungszahlungen aus der Tierseuchenkasse.
In der Schweiz wurden in diesem Herbst bisher keine Vogelgrippefälle registrierst, wie aus der Webseite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hervorgeht. Mit dem Ankommen der Zugvögel müsse aber auch hierzulande damit gerechnet werden, dass Fälle von Vogelgrippe wieder auftreten können, hiess es vom BLV auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
(AWP)
