Rund 24'000 Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von 540 Megawatt sind von Januar bis Oktober 2022 für eine Einmalvergütung angemeldet worden, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Donnerstag mitteilte. Dies entspricht einem Plus im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres von 50 Prozent.

Damit bestätigt sich der Trend, den das BFE bereits Ende August dieses Jahres angedeutet hatte. In diesem Jahr rechnete es in der Sonnenenergie mit einem Zubau von 900 bis 1000 Megawatt. Das entspricht einem Marktwachstum von besagten rund 50 Prozent.

Bei einer Produktion von 960 Kilowattstunden (kWh) pro Kilowatt (kW) installierter Leistung könnten mit dem aktuellen Zubau gemäss den damaligen Angaben des BFE jedes Jahr mehr als ein Prozent des Schweizer Stromverbrauchs zusätzlich gedeckt werden.

Run auf Klein- und Grossanlagen

Im gesamten Jahr 2022 dürften letztlich allein rund 29'000 Kleinanlagen mit einer Leistung von insgesamt über 400 Megawatt mit einer Einmalvergütung (Kleiv) gefördert werden. Das ergibt Auszahlungen in der Höhe von rund 150 Millionen Franken.

Gemäss Mitteilung des BFE vom Donnerstag kann die Kleiv auch 2023 voraussichtlich an alle Anlagenbetreiber ausbezahlt werden, die ihr vollständiges Gesuch bis Ende Oktober 2023 einreichen.

Gleiches gilt für die Betreiber grosser Fotovoltaikanlagen. 2022 erhalten rund 800 solcher Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 230 Megawatt eine Einmalvergütung (Greiv).

Keine Gesuche für Investitionsbeiträge gab es bis Ende Oktober für Klein- und Grosswasserkraft-Anlagen, deren vier für stromproduzierende Klärgasanlagen.

Neue Fördermittel ab 2023

Damit keine Wartelisten mehr entstehen, will der Bund für die nächsten Jahre ausreichend Mittel reservieren. Allein für 2023 stehen 600 Millionen Franken für die Fotovoltaik zur Verfügung.

Mit einer neuen Einmalvergütung für Solaranlagen ohne Eigenverbrauch soll ab Januar 2023 die Fotovoltaik in der Schweiz zusätzlich gefördert werden. Diese einmalige Vergütung soll bis zu 60 Prozent der Investitionskosten betragen, statt wie bisher 30 Prozent. Sie wird ab 150 kW Leistung per Auktion vergeben. Neu werden ab 2023 auch Windenergieanlagen und Biogasanlagen mit einem Investitionsbeitrag gefördert.

Eine kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) erhalten aktuell 12'086 Fotovoltaikanlagen, 666 Wasserkraftanlagen, 43 Windenergieanlagen und 323 Biomasseanlagen. Ausserdem haben 67 Wasserkraft-, 422 Windenergie-, 34 Biomasse- und drei Geothermieprojekte eine Förderzusage für die KEV. Sie wird nach dem Bau dieser Anlagen ausbezahlt.

(AWP)