Sie ist ein Brennpunkt in der Schweizer Steuerlandschaft: Die Heiratsstrafen. Die Einkommen von Eheleuten werden zusammengezählt, was wegen der Progression zu einer höheren Steuerbelastung führt, als sie bei Unverheirateten in gleichen Verhältnissen resultiert. Sprich: Die Steuerrechnung hängt vom Zivilstand ab.

Doch das soll sich nach gescheiteren Anläufen der Vergangenheit ändern, der Bundesrat hat eine Reform präsentiert, über im März abgestimmt wird. Ob sie durchkommt oder abgelehnt wird? Mitentscheidend wird sein, wer gewinnt und wer verliert.

Ganz grob kann man sagen: Verheirate mit in etwa gleich hohem Einkommen bezahlen nach der Reform weniger Bundessteuern als momentan. Eine höhere Steuerrechnung erhalten die Eheleute, wenn ein Partner viel, ein Partner wenig verdient. Singles werden auch erfasst, manche werden dem Fiskus mehr Geld überweisen müssen, andere werden entlastet oder nur geringfügig tangiert. Für den genauen Steuerbetrag ist auch die Anzahl Kinder relevant.

Was das alles konkret heisst, zeigen Beispiele, die aus Daten des eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hervorgehen. Es gibt je nach Einkommensstufe, Einkommensverteilung zwischen den Partnern und der Anzahl Kinder des Paares Unterschiede, was die Zusatzbelastung oder Entlastung einer Familie durch die Reform angeht. In den Tabellen bezieht sich «A» auf das Einkommen des einen Partners und «B» auf das Einkommen des anderen Partners.

Für Verheiratete ohne Kinder, die gleich viel verdienen, ergibt sich das folgende Bild:

Einkommen total Steuern vor Reform Steuern nach Reform total  Steuern nach Reform A Steuern nach Reform B
80'000 357 270 135 135
180'000 6602 3646 1823 1823
280'000 19'602 12'423 6212 6212

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Für Verheiratete ohne Kinder, die ungleich viel, verdienen zeigt sich das Nachfolgende, wobei ungleich bedeutet, dass ein Partner das gesamte Einkommen bestreitet und der andere Partner nichts verdient. Freilich gibt es ausgewogenere, nur leicht ungleiche Verhältnisse. Um den Effekt der Reform zu illustrieren, werden hier die Extreme gezeigt.

Einkommen Steuern vor Reform Steuern nach Reform total  Steuern nach Reform A Steuern nach Reform B
80'000 761 1102 1102 0
180'000 8435 10'722 10'722 0
280'000 21'435 23'819 23'819 0

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Für Verheiratete mit gleichem Einkommen und mit zwei Kindern resultiert das Folgende:

Einkommen Steuern vor Reform Steuern nach Reform total  Steuern nach Reform A Steuern nach Reform B
80'000 0 0 0 0
180'000 4305 1507 754 754
280'000 17'126 9492 4746 4746

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Für Verheiratete mit ungleichem Einkommen und mit zwei Kindern resultiert dieses Bild:

Einkommen Steuern vor Reform Steuern nach Reform total  Steuern nach Reform A Steuern nach Reform B
80'000 0 424 424 0
180'000 5959 8977 8977 0
280'000 18'959 21'871 21'871 0

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Für Verheiratete mit gleiche Einkommen und mit vier Kindern zeigt sich die Lage wie folgt:

Einkommen Steuern vor Reform Steuern nach Reform total  Steuern nach Reform A Steuern nach Reform B
80'000 0 0 0 0
180'000 2529 151 76 76
280'000 14'650 6561 3280 3280

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Für Verheiratete mit ungleichem EInkommen und mit vier Kindern ergibt sich diese Situation:

Einkommen Steuern vor Reform Steuern nach Reform total  Steuern nach Reform A Steuern nach Reform B
80'000 0 0 0 0
180'000 3697 7232 7232 0
280'000 16'483 19'923 19'923 0

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Die Reform wirkt sich nicht nur auf Eheleute aus, sondern auch auf Alleinstehende. Die Singles werden wiederum je nach Anzahl Kindern und Einkommen entlastet oder zusätzlich belastet - manche mehr, andere nur wenig. Im Einzelnen sieht es so aus, wie die Informationen des Bundes besagen:

Bei Alleinsteinstehenden ohne Kinder zeigt sich dieses Bild:

Einkommen Steuern vor Reform Steuern nach Reform
80'000 1271 1102
180'000 10'178 10'722
280'000 23'226 23'819

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Bei Alleinstehenden mit zwei Kindern ergibt sich diese Lage:

Einkommen Steuern vor Reform Steuern nach Reform
80'000 0 0
180'000 6570 7232
280'000 19'570 19'923

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Bei Alleinstehenden mit vier Kindern resultiert das Folgende:

Einkommen Steuern vor Reform Steuern nach Reform
80'000 0 0
180'000 4159 4150
280'000 17'094 16'027

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.

Die Beispiele bestätigen die allgemeine Tendenz: Paare, die in ausgeglichenen Einkommensverhältnissen leben, werden durch die Abschaffung der Heiratsstrafe entlastet. Eheleute, die in ungleich viel verdienen, werden durch die Reform steuerlich zusätzlich belastet.

So überweist eine Familie mit zwei Kindern heute 4305 Franken Steuern an den Bund, wenn beide Partner 90'000 Franken nach Hause bringen. Nach der Reform sind es noch 1507 Franken - ein Rückgang der Steuerbelastung um 2798 Franken oder 65 Prozent. Solche Familien gehören zu den Gewinnern des Vorhabens. Bestreitet nur eine der Eheleute das ganze Einkommen, so kippt das Bild: Die Steuerbelastung steigt von gegenwärtig 5959 Franken um 50 Prozent auf 8977 Franken und macht diese Gruppe von Steuerpflichtigen zu Verlierern der Steuerrechtsrevision.

Ein gleicher Effekt zeigt sich auch an Paaren, die viel und ausgewogen verdienen sowie zwei Kinder haben. Bei einem Haushaltseinkommen von 280'000 Franken, zu dem beide 140'000 Franken beitragen, sinkt die Steuerbelastung von 17'126 um 45 Prozent auf 9492 Franken - ein deutlicher Vorteil gegenüber dem Status quo. Geht nur einer der Partner arbeiten und kommt er oder sie auf 280'000 Franken Einkommen, so wächst die Summe, die an den Fiskus in Bundesbern fliesst, um 15 Prozent von 18'959 auf 21'871 Franken. 

Man kann deswegen nicht unbedingt sagen, dass es sich um eine Reform für Vielverdiener handelt. Eher begünstigt das steuerpolitische Vorhaben Familienmodelle, in denen beide Partner einen Teil des Haushaltsbudgets abdecken - der Mann und die Frau gehen einer Erwerbsarbeit nach. Dennoch gibt es Fälle, die man als stossend empfinden kann. Beispielsweise zahlt eine Familie mit zwei Kindern und 80'000 Franken heute null Franken direkte Bundessteuern, wenn diese Summe durch einen der Partner hereinkommt. Nach der Reform werden es 424 Franken sein.

Hat dieses Paar nicht zwei, sondern vier Kinder bleibt die Steuerlast auf null Franken. Die Anzahl Kinder ist relevant, weil der Kinderabzug erhöht werden soll, und zwar von 6800 auf 12'000 Franken bei der direkten Bundessteuer. So sollen laut der Landesregierung Familien entlastet und Mehrbelastungen abgefedert werden. Das trifft beispielsweise auch auf Paare zu, die gleich viel und total 180'000 Franken verdienen. Haben sie keine Kinder, bezahlen sie nach dem Übergang zur Individualbesteuerung 3646 Franken Steuern (bislang: 6602 Franken). Mit zwei Kindern überweisen diese Eheleute noch 1507 Franken (bislang: 4305 Franken). Und hat die Familie vier Kinder, so entrichtet sie neu 151 Franken (bislang: 2529 Franken) an den Fiskus.

Auch Singles sind betroffen

Der Bezeichnung nach («Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung», «Abschaffung der Heiratsstrafe») tangiert die Vorlage Eheleute. Doch auch Alleinstehende werden von ihr berührt.

Kinderlose Singles kommen nach der Reform auf einen Steuerbetrag von 1102 Franken (bislang: 1271 Franken), wenn sie 80'000 Franken verdienen. Sie werden um knapp 170 Franken oder 13 Prozent entlastet. Sie zählen ebenfalls zu den Gewinnern des Vorhabens, über das im März abgestimmt wird. Haben solche Singles jedoch Kinder, so bezahlen weder heute noch in Zukunft Steuergeld die Staatskasse von Bundesbern.

Zusatzbelastet werden Singles mit zwei Kindern, wenn sie vergleichsweise viel Einkommen haben, nämlich 180'000 Franken. Sie begleichen einen Steuerbetrag von 7232 statt den bislang 6570 Franken.  

Kaum einen oder einen geringen Effekt hat die Abschaffung der Heiratsstrafe beispielsweise auf kinderlose Einzelpersonen, die 280'000 Franken verdienen, oder auf Alleinstehende, die 180'000 Franken und vier Kinder haben. 

Das sind ein paar Schlaglichter auf eine Steuervorlage, die quer die politische Landschaft hindurch Befürworter und Gegner hat. Freisinnige, Grünliberale und politisch Linke sagen Ja, SVP und die Mitte sind dagegen, zumindest gemäss dem Resultat in der Schlussabstimmung des Nationalrats. Manche Partei hat noch keine offizielle Parole gefasst. Bei der Mitte-Partei ist klar, dass sie dieses Vorhaben ablehnen wird. Sie hat ein eigenes, anders aufgebautes Projekt zu einem Systemwechsel lanciert.

Wie die aktuell zur Abstimmung stehende Reform im Volk ankommt, werden die Umfragen im Vorfeld und dann der Urnengang selbst zeigen. 

cash.ch fragt schon jetzt, was die Leserinnen und Leser davon halten. Zählen sie sich zu den Befürwortern oder lehnen sie das Vorhaben ab?

Reto Zanettin
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