Eine Option für eine generationengerechtere Finanzierung wäre die Erhöhung des Referenzalters, heisst es in der am Mittwoch publizierten Studie. Dies würde dafür sorgen, dass Personen länger Beiträge leisten und somit in der Summe mehr einzahlen. Damit würde die steigende Lebenserwartung die Rentenbezugszeit verlängern und die Kosten für die AHV nur teilweise erhöhen. "Die Anhebung des Referenzalters ist die einzige Reformmöglichkeit, die den materiellen Wohlstand aller Generationen erhalten kann", wird UBS-Ökonomin Jackie Bauer zitiert.
Wer zahlt die Einnahmenerhöhungen ohne höheres Rentenalter?
Um die AHV-Finanzierungslücke ohne Referenzaltererhöhung oder Rentensenkungen dauerhaft zu schliessen, müssten entweder die Lohnbeiträge im Durchschnitt um jährlich 15,5 Prozent erhöht oder der Bundesbeitrag, der 2019 rund 9,8 Milliarden Franken betrug, um etwa 50 Prozent auf rund 14,5 Milliarden Franken erhöht werden, so die Studieautorin weiter.
Würden zur Sanierung der AHV die Lohnbeiträge von heute 8,7 Prozent auf 10,1 Prozent angehoben, erhielte gemäss Studie eine Person mit einem Gehalt von 100'000 Franken pro Jahr 700 Franken weniger Lohn ausbezahlt. Eine 20-jährige Person, die heute ins Erwerbsleben eintritt, hätte über 44 Jahre Erwerbsleben verteilt 30'800 Franken weniger Nettolohn. Zusätzlich würden Lohnerhöhungen unwahrscheinlicher, weil der Arbeitgeber ebenfalls 700 Franken höhere Lohnnebenkosten tragen müsste. Eine 55-jährige Person dagegen würde in diesem Beispiel nur 7000 Franken weniger Nettoeinkommen über das verbleibende Erwerbsleben erzielen.
Wird der Beitrage über eine Mehrwertsteuererhöhung - oftmals als pragmatischster Weg zur Sanierung der AHV bezeichnet - bewerkstelligt, würde das gerade die Einkommen von Familen belasten. Denn eine solche Erhöhung zieht weitere Reaktionen wie Anpassungen am Konsumverhalten nach sich. Deshalb lässt sich gemäss UBS nur schwer feststellen, wie hoch die Mehrwertsteuererhöhung sein müsste, um die AHV-Finanzierungslücke zu füllen. Unter der Annahme, dass es keine Verhaltensänderungen auslöst, müsste die Mehrwertsteuer gemäss unseren Berechnungen ab sofort um etwa 1,5 bis 2,0 Prozentpunkte angehoben werden, um die benötigten Mehreinnahmen der AHV durch öffentliche Mittel von etwa 5 Milliarden Franken pro Jahr zu decken.
Auch ist eine Mehrwertsteuererhöhung eine lebenslange Belastung. Das heisst, je jünger eine Person ist, umso höher ist die finanzielle Belastung. Somit sind vor allem Familien mit Kindern stärker betroffen. Beispielsweise betragen die Opportunitätskosten über das verbleibende Leben bei Mehrwertsteuersatzerhöhung von 1,5 Prozentpunkten bis zu 230'000 Franken für eine junge Familie mit zwei Kleinkindern, unter Berücksichtigung, dass das Geld investiert würde, wenn es nicht für den Konsum ausgegeben werden müsste.
(cash/AWP)