Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt vieles durcheinander - emotional wie organisatorisch. Und irgendwann, zwischen Todesanzeigen, Beerdigung planen und Erbe regeln, taucht entweder eine Position im Testament oder allenfalls ein Stück Papier im Keller auf: Aktien.

Zum Nachlass zählen grundsätzlich alle Vermögenswerte, die der Erblasser oder die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes besessen hat. Dazu gehören auch sämtliche Wertpapiere, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland kotiert sind. Auch Aktien, Obligationen, Anlagefonds, ETF, strukturierte Produkte oder Beteiligungen an nicht-kotierten Gesellschaften werden Teil der Erbmasse.

Gerade in der Schweiz, wo ein grosser Teil des Privatvermögens an den Finanzmärkten investiert ist, gehören Wertschriften im Nachlass längst zum Alltag. Was auf den ersten Blick wie ein finanzieller Glücksfall wirkt, entpuppt sich jedoch als komplexe Aufgabe. Denn Wertschriften im Erbfall werfen Fragen auf, die über «verkaufen oder behalten» hinausgehen.

Was geschieht mit dem Depot nach dem Todesfall?

Nach dem Tod der depotführenden Person sperrt die Bank das Wertschriftendepot in der Regel. «Erfährt die Bank vom Ableben einer Person, hat sie einen neuen Kunden, die Erbengemeinschaft, ohne zu wissen, welche Personen zu dieser Gemeinschaft gehören. Deshalb werden Konten und Depots in der Regel gesperrt, bis klar ist, welche Personen als Erben berufen sind», präzisiert Rechtsanwalt Roberto Fornito von der Anwaltskanzlei Bratschi. Es könne sein, dass der Erblasser gesetzliche Erben von der Erbschaft ausgeschlossen oder weitere Personen als Erben eingesetzt habe.

Um wieder Zugriff zu erhalten, verlangt die Bank üblicherweise eine amtliche Todesurkunde sowie ein Erbnachweis. Fornito erklärt: «Diese Erbenbescheinigung ist eine Bestätigung der zuständigen Behörde (kantonal unterschiedlich), wer zum Kreis der Erbberechtigten gehört.» Es könne durchaus ein paar Monate oder gar Jahre dauern, bis der Erbschein vorliegt, warnt der Experte. Der Erbschein werde auf Verlangen eines Erben ausgestellt. Entweder, wenn die Ausschlagungsfrist von drei Monaten unbenutzt abgelaufen ist oder wenn alle Erben die vorbehaltlose Annahme der Erbschaft gegenüber der Behörde erklärt haben, frühestens jedoch nach Ablauf der einmonatigen Einsprachefrist. 

Die Erbengemeinschaft bedeutet, dass das Depot zunächst allen gemeinsam gehört. «Es müssen also alle Erben zustimmen, wenn es darum geht, Wertschriften zu kaufen oder zu verkaufen oder die Wertschriften im Rahmen der Erbteilung an einen oder mehrere Erben zu übertragen», betont der Rechtsanwalt. Dazu bedürfe es eines schriftlichen Erbteilungsvertrages, der entweder den gesamten Nachlass oder lediglich einzelne Nachlasswerte regelt.

Wie diese Erbteilung schlussendlich aussieht, hängt vom Erbrecht und von allfälligen Verfügungen des Verstorbenen ab. Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag, richten sich die Anteile nach diesen Vorgaben, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteile. Fehlt eine solche Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte teilen sich den Nachlass nach festgelegten Quoten.

Zur Erinnerung: Aktuelles Erbrecht in der Schweiz

Pflichtteile

  • Ehepartner: Pflichtteil = 1/4 des gesetzlichen Erbteils

  • Kinder: Pflichtteil = 1/4 des gesetzlichen Erbteils

  • Eltern: seit 2023 kein Pflichtteil mehr

*seit der Erbrechtsrevision 2023 gilt: Ehepartner und Nachkommen erhalten gesetzlich je 50 Prozent des Nachlasses. Wurde aber in einem Testament oder einem Erbvertrag festgelegt, dass alle Erben nur den Pflichtteil erhalten, wird der Anspruch um je 50 Prozent gekürzt.

Verfügbare Quote

  • Die verfügbare Quote ist der Teil des Nachlasses, über den der Erblasser frei bestimmen kann.

  • Sie beträgt in der Regel die Hälfte des Nachlasses, wenn es Nachkommen gibt

Aus Komplexitätsgründen empfiehlt Fornito, einem einzelnen Erben eine Vollmacht zu erteilen. Dies könne den Ablauf vereinfachen, gerade da Beschlüsse einstimmig gefasst und Erklärungen gegenüber der Bank ansonsten gemeinsam abgegeben werden müssen. Aber Achtung: Die zu Lebzeiten des Erblassers eingeräumten Vollmachten erlöschen in der Regel mit dem Tod. Es bedarf also einer neuen offiziellen Vollmacht. 

Eine weitere Möglichkeit ist laut Fornito der Einsatz eines Willensvollstreckers. Er verwaltet den gesamten Nachlass unter Ausschluss der Erben und ist nicht auf die Zustimmung der Erben angewiesen, um über ein Depot zu verfügen. Selbstverständlich ist er jedoch an die Weisungen des Erblassers gebunden. Dieser kann seinem Willensvollstrecker verbindliche Weisungen erteilen, beispielsweise anordnen, dass ein Depot liquidiert werden muss, falls sich die Erben nicht innert einer bestimmten Frist einigen können. 

Wichtig, um Streit zu vermeiden, sei es jedoch, dass alle Erben in die Nachlassplanung eingebunden werden, der Erblasser frühzeitig transparent über seine Absichten informiere, seine Nachkommen gleichbehandle und klare, unmissverständliche Regelungen erlasse, rät der Anwalt.

Steuerliche Aspekte

Aus steuerlicher Sicht sind geerbte Wertschriften in der Schweiz vergleichsweise privilegiert. Wenn man Aktien aus dem Privatvermögen mit Gewinn verkauft, muss man in der Regel keine Steuern auf den Gewinn zahlen. Das gilt auch, wenn die Aktien erst nach dem Erbfall mit Gewinn verkauft werden - solange kein professioneller Handel vorliegt.

Der Wert der geerbten Aktien zählt jedoch zum Vermögen. Daher müssen die Erbenden diese Werte in ihrer Steuererklärung angeben und gegebenenfalls Vermögenssteuern darauf zahlen. In den meisten Kantonen erfolgt die Besteuerung auf Basis des Marktwerts zum Jahresende. 

Ebenso wird allenfalls eine Erbschaftssteuer fällig. Diese ist kantonal geregelt und hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. In den meisten Kantonen sind Ehepartner sowie direkte Nachkommen steuerbefreit. Für Geschwister, entfernte Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte können jedoch erhebliche Steuern anfallen – auch auf Wertschriften.

Dividenden und Zinserträge, die nach dem Erbfall an die Erben fliessen, unterliegen der Einkommenssteuer. Sie sind entsprechend in der Steuererklärung zu deklarieren.

Ausländische Titel bringen zusätzliche Komplexität

Besonders aufmerksam sollten Erben sein, wenn das Depot ausländische Aktien enthält. Viele Länder erheben Quellensteuern auf Dividenden, die nicht immer vollständig zurückgefordert werden können. In Einzelfällen – etwa bei umfangreichen US-Aktienbeständen – können sogar ausländische Erbschaftssteuern relevant werden.

Auch hier gilt: Je internationaler das Depot, desto wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung. Was für ein überschaubares Schweizer Portfolio unkompliziert ist, kann bei globalen Anlagen schnell komplexer werden.

Emotionales Erbe und rationale Entscheidung

Früher oder später stellt sich die entscheidende Frage: Was tun mit den geerbten Aktien? Verkaufen, behalten oder neu strukturieren? 

«Die Bedürfnisse und Interessen der einzelnen Erben müssen sich nicht decken, das Risikoprofil und die Anlagestrategie mag vom Erblasser abweichen», erklärt der Rechtsanwalt. Wer geerbte Wertschriften einfach «weiterlaufen lässt», übernimmt automatisch die Anlageentscheide des Verstorbenen – inklusive deren Risiken.

Fornito empfiehlt, ein Wertschriftendepot möglichst rasch zu liquidieren, damit jeder seinen Erbteil entsprechend seinen Vorstellungen anlegen könne. Bei der Übertragung von Wertschriften sei zu beachten, dass hohe Gebühren anfallen können, falls ein Erbe die Wertschriften an seine eigene Bank übertragen möchte. «Der Verkauf und die Neuanlage ist in der Regel günstiger, ausser die übernehmende Bank erklärt sich kulanterweise bereit, die Übertragungsgebühren zu bezahlen.»

Vermögensberater warnen dennoch davor, überstürzte Handlungen vorzunehmen. Es ist durchaus sinnvoll, das Depot zunächst nüchtern zu analysieren. Passt das Risiko zu den eigenen finanziellen Zielen? Ist das Portfolio stark auf einzelne Titel konzentriert? Handelt es sich um solide, langfristig ausgerichtete Anlagen – oder um spekulative Positionen, die man selbst nie gewählt hätte?

Wer sich Zeit nimmt, informiert entscheidet und das eigene Anlageprofil berücksichtigt, kann aus dem Erbe nicht nur kurzfristigen Nutzen ziehen, sondern langfristig Vermögen aufbauen.

Aisha Gutknecht arbeitet seit Juli 2024 als Redaktorin für cash.ch.
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