Sämtliche noch im Publikum verbliebenen Namenaktien der Gesellschaft werden für kraftlos erklärt, nachdem ein Entscheid des Aargauer Handelsgerichts rechtskräftig geworden ist.

Die Börsenbetreiberin SIX hatte die Dekotierung der Titel in der Folge der Übernahme der Gesellschaft durch die österreichische Constantia Flexibles bereits im März genehmigt. Die SIX Exchange Regulation habe nun den letzten Handelstag der Aktien auf den 10. Juli 2025 festgelegt, teilte Aluflexpack am Donnerstagabend mit.

Die Inhaberinnen und Inhaber der für kraftlos erklärten Aluflexpack-Aktien erhalten eine Barabfindung in der Höhe von 16,00 Franken pro Aktie, heisst es weiter. Das entspreche dem von Constantia im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots bezahlten Angebotspreis.

Constantia Flexibles hatte die Übernahme des Aargauer Unternehmens im Februar 2024 bekanntgegeben, der Abschluss erfolgte dann im März 2025. Aluflexpack produziert Verpackungsprodukte aus Aluminium und Plastik für Kaffee, Tee, Pharmaprodukte, Tierfutter und Lebensmittel. Die Gruppe verfügt über Fabriken in der Schweiz, Frankreich, Polen, Türkei, Kroatien, den USA und Tunesien.

(AWP)