APG und ihre serbische Tochter müssen nun die Prozesskosten von 3,5 Millionen Dollar (2,7 Millionen Franken) an Serbien zahlen, wie APG am Mittwoch in einem Communiqué mitteilte. Konkret ging es bei dem Verfahren um einen Vertrag der APG-Tochter Alma Quattro mit der Stadt Belgrad, der Alma Quattro die exklusive Nutzung sämtlicher öffentlicher Aussenwerbeflächen im Stadtgebiet zusagte. Der Vertrag war 2017 um weitere 25 Jahre verlängert worden.
Nur zwei Jahre später vergab die Stadt dennoch eine vergleichbare Konzession für digitale Aussenwerbeflächen an eine serbische Konkurrenzfirma, wie APG weiter schrieb: «Alle juristischen Massnahmen vor Ort blieben ohne Erfolg.»
Zur Wahrung ihrer Ansprüche leiteten die APG und Alma Quattro im Jahr 2021 Schiedsgerichtsverfahren unter den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID) ein. Das Schiedsgericht hat nun am vergangenen Montag die Klage von APG und Alma Quattro endgültig abgewiesen.
Die eigenen Rechtskosten für den Fall hatte APG-Finanzchef Nico Benz-Müller vor einem Monat auf der Bilanzmedienkonferenz auf rund 3,5 Millionen beziffert.
Vertrag weiterhin in Kraft
Trotz des Urteils bleibe der Vertrag aus dem Jahr 2017 indes gültig, schrieb APG nun am (heutigen) Mittwoch: «Alma Quattro setzt ihren erfolgreichen Betrieb in Serbien fort.»
Ein Verkauf der Beteiligung in Serbien sei aktuell nicht geplant, hatte APG-Chef Markus Ehrle vor einem Monat frühere Aussagen bekräftigt. Sollte jedoch zu gegebenem Zeitpunkt einmal ein attraktives Angebot auf dem Tisch liegen, würde dieses sicherlich geprüft werden.
(AWP)

