Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besteht die Gefahr, dass die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS den Steuerzahler doch noch Milliarden kostet, schreibt die NZZ am Sonntag. Und dies werfe die Frage auf, wie die umstrittene Abschreibung der AT1-Anleihen in Höhe von 16 Milliarden Franken zustande kam, heisst es in einem Artikel der «NZZaS». Die UBS habe das Vorhaben, die so genannten AT1-Anleihen abzuschreiben, ursprünglich gar nicht geplant. In einem ersten Forderungskatalog der UBS, seien die AT1-Anleihen nicht enthalten gewesen, schreibt die «NZZaS» mit Verweis auf den PUK-Bericht. Erst in einer zweiten Version einen Tag später sei die Forderung nach deren Abschreibung enthalten gewesen. Die UBS sei überrascht gewesen, wie schlecht es um die Credit Suisse gestanden sei, so der Artikel unter Berufung auf einen Insider.
Inside Paradeplatz (IP) sieht die Gefahr, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht auf grosser Verlust auf die UBS zukommt. Es könnte sein, dass die UBS aufgrund des Urteils die AT1-Bonds wieder in ihre Bilanz aufnehmen müsse, schreibt das Finanzportal in einem am Samstag publizierten Artikel. «Der Fall ist klar, die UBS muss die 17 Milliarden wieder in ihrer Bilanz aufführen», sagte gemäss IP ein «Involvierter». Der dazugehörende Buchungssatz würde lauten: «Extra-Verlust an Eigenkapital», was einen sehr hohen Verlust bei der Bank nach sich ziehen würde. (Inside Paradeplatz)
Die Chancen der AT+-Gläubiger der Credit Suisse auf eine Entschädigung seien wieder gestiegen, heisst es in einem Artikel der «SonntagsZeitung». Diese verweist dabei auf den Handel. Zwar gehe niemand davon aus, dass es für die AT1 ein volle Entschädigung geben, aber zumindest eine Teilentschädigung ähnlich wie für die Aktionäre. Zuletzt seien für die AT1-Anleihen der Credit Suisse 22 Prozent des Wertes bezahlt worden, so die Zeitung mit Verweis auf «Bloomberg».
(AWP)