Eingeführt wurde die E-Vignette bereits per 1. August. Jedoch konnte bisher nur die Vignette 2023 erworben werden, welche die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer wohl schon Anfang Jahr gekauft hatten. Das elektronische Angebot dürfte also für viele erst jetzt aktuell werden.

Erhältlich ist die E-Vignette über das «Via Portal» des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) respektive über www.e-vignette.ch. Wer die Vignette elektronisch haben will, muss Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild erfassen. Im Gegensatz zur Klebevignette, die für ein bestimmtes Auto gelöst wird, ist die E-Vignette ans Kontrollschild gebunden.

Ein Benutzerkonto und Angaben zur Person, die die Vignette kauft, sind nicht nötig. Bezahlen kann man online. Die Angabe, ob öffentlich einsehbar sein soll, ob für ein Kennzeichen bereits eine Vignette gelöst worden ist, ist freiwillig. Laut BAZG lohnt sie sich vor allem bei von mehreren Personen benutzten Fahrzeugen.

Gleiche Gültigkeitsdauer

Weiterhin bestehen bleibt das Angebot für die Klebevariante. Der Bundesrat kann die Klebevignette abschaffen, wenn ihr Anteil am Gesamtabsatz unter zehn Prozent - also circa eine Million Stück - fällt. So hat es das Parlament beschlossen.

Die Autobahn-Vignette 2024 ist, egal ob elektronisch oder zum Kleben, gleich lange gültig wie bisher - ab dem 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025. Die Vignette kostet 40 Franken.

Die Einführung der elektronischen Variante brauchte Jahre. 2017 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung durch. Aufgrund der kontroversen Ergebnisse sprach er sich 2018 für die Einführung einer freiwilligen E-Vignette aus, die parallel zur bisherigen Klebevignette angeboten werden soll.

Im Parlament umstritten war die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette. Schliesslich einigten sich die Räte auf automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten. Diese Kontrollen sollen nicht permanent und flächendeckend stattfinden, sondern risikobezogen und stichprobenartig.

(AWP)