Er hält eine Bargeldannahmepflicht für einen zu grossen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und die Vertragsfreiheit. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag einen Bericht, den er im Auftrag des Parlaments verfasst hat. Er ist der Meinung, dass ein "weitgehendes Verschwinden" von Bargeld vermieden werden müsse, so lange es keine gleichwertige bargeldlose Alternative gebe.

Denn Bargeld habe wichtige Funktionen, die bargeldlose Zahlungsmittel nicht vollständig ersetzen könnten. Es ermögliche der Allgemeinheit den Zugang zu Zentralbankgeld, stärke die Krisenresilienz gegenüber Ausfällen der elektronischen Zahlungssysteme, und es wahre die Privatsphäre.

Auch die finanzielle Inklusion ist ein Argument für den Bundesrat: Die Geldbörse ermögliche es auch Menschen ohne Bankkonto und ohne Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln, am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Dennoch will der Bundesrat wie heute den Haushalten und Unternehmen die Wahl lassen zwischen Bargeld und alternativen Zahlungsmitteln. Eine zwingende Bargeldannahmepflicht hält er weder für angemessen noch für nötig.

Bargeld werde in der Schweiz noch immer oft eingesetzt und die Akzeptanz sei nur punktuell eingeschränkt, schreibt er. Für den Onlinehandel müsste zudem eine Ausnahme gemacht werden, gibt er zu bedenken. Denn eine Annahmepflicht wäre "kaum praktikabel".

Der Bundesrat will aber die Entwicklung beim Bargeld im Auge behalten. Dem Finanzdepartement (EFD) hat er den Auftrag gegeben, regelmässig über die Entwicklung des Bargeldzugangs und Innovationen bei alternativen Zahlungsmitteln Bericht zu erstatten. Bei Bedarf soll das EFD Handlungsoptionen aufzeigen.

Weiter muss das EFD einen Runden Tisch zum Thema Bargeldverkehr etablieren. Daran Platz nehmen sollen die Schweizerische Nationalbank (SNB), der Bund, die Banken, der Detailhandel, Dienstleistungsanbieter und Verbraucherverbände sowie weitere Akteure.

(AWP)